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Autourlaub im Winter.

Andere Länder, andere Gesetze – wer die nicht einhält, wird zur Kasse gebeten.

Wintertraum (Foto: ADAC)

Wintersportler lockt es wieder auf die Pisten. Doch es gibt wichtige Regeln, die bei der Fahrt ins verschneite Urlaubsparadies eingehalten werden müssen – besonders im Ausland kann das sehr teuer werden. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

 

Gerade in Sachen Winterreifen und Schneeketten herrschen bei unseren europäischen Nachbarn teilweise härtere Regelungen als in Deutschland. Grundsätzlich sind Winterreifen in den meisten Winterurlaubsländern gesetzlich vorgeschrieben, sei es für einen bestimmten Zeitraum oder je nach Wetterlage an sehr schneebedeckten Regionen.

 

Österreich

Die strengsten Auflagen bei Winterreifen findet man in Österreich. In der Alpenrepublik sind Winterreifen bei PKWs zwischen dem 1. November und dem 15. April Pflicht, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, also Schneematsch, Schnee oder Eis. Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, dann muss die Straße aber komplett mit Schnee oder Eis bedeckt sein.

Bitte auch immer an die Warnweste denken, die vorschriftsmäßig im Fahrzeuginneren mitgeführt werden muss. Neben reinen Winterreifen gestattet die österreichische Polizei auch Ganzjahresreifen, sofern diese eine M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee tragen.

Sogar Schneeketten können in Österreich Pflicht sein: Auf einigen Straßenabschnitten fordert ein Verkehrszeichen dazu auf, Ketten aufzuziehen. Die Schneeketten müssen zumindest auf die Räder der Antriebsachse montiert werden, bei Allradfahrzeugen sind die zwei vom Hersteller empfohlenen Räder Vorschrift. Wer sich nicht daran hält, muss mindestens 35 Euro blechen. Richtig teuer wird es, wenn andere Fahrer gefährdet werden: Das kann in Österreich 5.000 Euro kosten.

Wer noch keine Winterreifen montiert hat: Es ist höchste Zeit! (Foto: pixelio.de)

Schweiz

Wie in Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Blockiert man aber mit seinem Fahrzeug die Straße, weil die Sommerreifen nicht genügend Haftung haben, drohen Geldstrafen. Richtig teuer wird es bei einem Unfall mit Sommerreifen: Dann wird es bei den Eidgenossen richtig teuer.

Schneeketten können auf einigen Straßen durch Schilder vorgeschrieben werden. Wie in Österreich müssen die Ketten zumindest auf die Reifen der Antriebsachse. Im Warmen sitzen bleiben dürfen Besitzer eines Allradfahrzeugs, wenn das Zusatzschild "4x4 ausgenommen" erscheint. Bei Missachtung wird eine Geldbuße von mindestens 100 Schweizer Franken, also rund 65 Euro, fällig.

Auf Schweizer Bergstraßen wird es schon mal richtig eng. Grundsätzlich muss ausweichen, wer bergab fährt. Busse und LKWs müssen jedoch immer vorgelassen werden. Zudem gibt es in der Schweiz so genannte Berg-Poststraßen, die durch ein Schild mit Posthorn-Symbol gekennzeichnet sind. Dort haben Post- und Linienbusse generell Vorfahrt. Als Fahrer muss man auf die Weisungen der Busfahrer achten, sie sind rechtlich hierfür mit einer polizeiähnlichen Kompetenz ausgestattet

 

Frankreich

In Frankreich kann die Polizei auf einigen Gebirgsstraßen kurzfristig Winterreifen zur Pflicht machen. Ein entsprechendes Schild weist dann auf das Gebot hin. Gleiches gilt für Schneeketten, die zumindest auf die Räder der Antriebsachse montiert werden müssen. Hält man sich nicht an diese Regel, kann es schnell teuer werden, der französische Bußgeldkatalog sieht hier Geldbußen ab 135 Euro aufwärts vor.

Nicht vergessen: Beim Anlegen der Schneeketten außerhalb der Ortschaft ist eine Warnweste zu tragen. Die Schweinwerfer müssen wie auch in der Schweiz bei Tageslicht eingeschaltet sein.

Auch in der "Grande Nation" gibt es gesonderte Regelungen für die Vorfahrt auf engen Gebirgsrouten. Grundsätzlich gilt, dass der bergab fahrende PKW ausweichen muss. Ausnahme sind LKWs und Busse: Rollen diese größeren Fahrzeuge in Richtung Tal, müssen PKW-Fahrer zurücksetzen.

Pflicht sind Winterreifen auch in Italien nicht, kurzfristig können sie bei schlechtem Wetter aber durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Eine Sonderregelung gibt es für das Aosta-Tal: Hier gilt vom 20. Oktober bis zum 20. April strikte Winterreifenpflicht. Alternativ sind auch Schneeketten auf Sommerreifen erlaubt, dann muss aber die Straße komplett von einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt sein.

Wer dennoch nur mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldbußen ab 74 Euro rechnen. Beim Anlegen der Schneeketten außerhalb der Ortschaft muss eine Warnweste angelegt werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 36 Euro.

Hier müssen Ketten drauf (Foto: pixelio.de)

Italien

In "Bella Italia" ist Abblendlicht außerhalb der Ortschaften ganztags Pflicht. Außerdem ist es Vorschrift, allen Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen stets die Vorfahrt zu lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren. Strenger als im Rest von Europa sind die Italiener mit Heckträgern. Auch im eingeklappten Zustand muss hier ein Warnschild angebracht werden. Die Vorschrift verlangt eine Größe von 50 mal 50 Zentimetern, zusätzlich muss das Schild rot-weiß schraffiert sein und eine Typengenehmigung haben. Fehlt das Schild, werden mindestens 71 Euro fällig. Auch die Warnweste ist in Italien Pflicht: Mindestens 35 Euro kostet es, wenn man außerhalb der Ortschaften neben dem Auto ohne Sicherheitsweste erwischt wird.

 

 

Slowenien und Tschechien

Slowenien ist in den letzten Jahren zu einem sehr beliebten Winterurlaubsziel geworden. Zwischen dem 15. November und dem 15. März gilt in Slowenien Winterreifenpflicht bei Schnee auf den Straßen. Alternativ erlauben die slowenischen Verkehrsbestimmungen auch Sommerreifen mit Schneeketten.

Tschechien schreibt seinen Verkehrsteilnehmern Winterreifen nicht vor. Gleiches gilt für Schneeketten, die jedoch nur eingesetzt werden dürfen, wenn eine Schnee- oder Eisdecke über der Straße liegt. Eine Warnweste ist für private PKWs keine Pflicht.

 

Finnland, Schweden und Norwegen

Winterreifen sind auch in Finnland fest vorgeschrieben: Vom 1. Dezember bis Ende Februar darf kein Auto ohne diese Reifen unterwegs sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei Millimeter, Schneeketten sind nicht zwingend vorgeschrieben.

In Schweden, gilt die Winterreifenpflicht sogar noch einen Monat länger, vom 1. Dezember bis zum 31. März. Die Anforderungen an das Reifenprofil können als recht moderat bezeichnet werden: drei Millimeter sollten wenigstens vorhanden sein. Schneeketten sind keine Pflicht, aber erlaubt, wenn die Straße komplett von Schnee oder Eis bedeckt ist. Für Schweden wie Finnland gilt: Scheinwerfer ganzjährig auch bei Tageslicht einschalten.

Norwegen verzichtet darauf, Winterreifen generell vorzuschreiben. Auch Schneeketten sind nur für Kleinlaster ab 3,5 Tonnen Pflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb der Ortschaft muss eine Warnweste getragen werden, Geldbußen gibt es bei Missachtung allerdings keine. Norwegische Polizisten sind hier gnädig und sprechen nur eine Verwarnung aus. Zudem muss das Abblendlicht bei Tag eingeschaltet sein. Wenn Sie weitere Fragen haben oder nähere Details brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Autoclub.