Schweiz
Wie in Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Blockiert man aber mit seinem Fahrzeug die Straße, weil die Sommerreifen nicht genügend Haftung haben, drohen Geldstrafen. Richtig teuer wird es bei einem Unfall mit Sommerreifen: Dann wird es bei den Eidgenossen richtig teuer.
Schneeketten können auf einigen Straßen durch Schilder vorgeschrieben werden. Wie in Österreich müssen die Ketten zumindest auf die Reifen der Antriebsachse. Im Warmen sitzen bleiben dürfen Besitzer eines Allradfahrzeugs, wenn das Zusatzschild "4x4 ausgenommen" erscheint. Bei Missachtung wird eine Geldbuße von mindestens 100 Schweizer Franken, also rund 65 Euro, fällig.
Auf Schweizer Bergstraßen wird es schon mal richtig eng. Grundsätzlich muss ausweichen, wer bergab fährt. Busse und LKWs müssen jedoch immer vorgelassen werden. Zudem gibt es in der Schweiz so genannte Berg-Poststraßen, die durch ein Schild mit Posthorn-Symbol gekennzeichnet sind. Dort haben Post- und Linienbusse generell Vorfahrt. Als Fahrer muss man auf die Weisungen der Busfahrer achten, sie sind rechtlich hierfür mit einer polizeiähnlichen Kompetenz ausgestattet
Frankreich
In Frankreich kann die Polizei auf einigen Gebirgsstraßen kurzfristig Winterreifen zur Pflicht machen. Ein entsprechendes Schild weist dann auf das Gebot hin. Gleiches gilt für Schneeketten, die zumindest auf die Räder der Antriebsachse montiert werden müssen. Hält man sich nicht an diese Regel, kann es schnell teuer werden, der französische Bußgeldkatalog sieht hier Geldbußen ab 135 Euro aufwärts vor.
Nicht vergessen: Beim Anlegen der Schneeketten außerhalb der Ortschaft ist eine Warnweste zu tragen. Die Schweinwerfer müssen wie auch in der Schweiz bei Tageslicht eingeschaltet sein.
Auch in der "Grande Nation" gibt es gesonderte Regelungen für die Vorfahrt auf engen Gebirgsrouten. Grundsätzlich gilt, dass der bergab fahrende PKW ausweichen muss. Ausnahme sind LKWs und Busse: Rollen diese größeren Fahrzeuge in Richtung Tal, müssen PKW-Fahrer zurücksetzen.
Pflicht sind Winterreifen auch in Italien nicht, kurzfristig können sie bei schlechtem Wetter aber durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Eine Sonderregelung gibt es für das Aosta-Tal: Hier gilt vom 20. Oktober bis zum 20. April strikte Winterreifenpflicht. Alternativ sind auch Schneeketten auf Sommerreifen erlaubt, dann muss aber die Straße komplett von einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt sein.
Wer dennoch nur mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldbußen ab 74 Euro rechnen. Beim Anlegen der Schneeketten außerhalb der Ortschaft muss eine Warnweste angelegt werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 36 Euro.