Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (zum Beispiel Schweiz, Island, Norwegen, Kroatien, USA) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit oder für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe (mindestens 30 Tage nach der Impfung) eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen. Das gilt unter anderem für Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien und Mexiko.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang. (Fotos: schaeferpress, Hund: Eddie)