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Den Motorölstand prüfen und nachfüllen? Das machen viele Autofahrer ganz automatisch. Beim Getriebeöl ist das anders, hier lässt man die lieber die Fachwerkstatt ran. Dabei kann es sich durchaus lohnen, wenn Autofahrer sich auch für diese Schmi ...
 

Für ganz Europa gilt: Nur mit der notwendigen Winterausrüstung rollt das Auto sicher durch die kalte Jahreszeit. Doch die Gesetzte sind nicht in allen Ländern gleich.
?Bußgelder in Euroland sind nicht ohne und können bei einer Summe von üb ...
 

Die neue Lichtlösung für mehr Sicherheit und Style auf Deutschlands Straßen heisst LED Daytime Lights und kommt vom bekannten Premium-Hersteller Philips. Mit dem LED Tagfahrlicht präsentiert der Hersteller rechtzeitig zum Herbst sein erstes LED-K ...
 

Auch wenn Sie es nicht mehr hören wollen: Von Oktober bist Ostern sind Winterreifen für die Sicherheit unbedingt notwendig und sollten natürlich vor dem ersten Schneefall montiert sein. Alle mit M+S gekennzeichneten Reifen und auch Ganzjahresreife ...
 

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"Winterreifen-Urteil" sorgt für Wirbel.

"Weitreichende Konsequenzen" befürchtet.

Bei Eis und Schnee müssen Winterreifen drauf.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) befürchtet durch den kürzlich ergangenen Beschluss des OLG Oldenburg zur Nutzung von Sommerreifen im Winter "weitreichende Konsequenzen". Nicht nur die allgemeine Sicherheit, auch der gesamte Handel sei betroffen. Am 9. Juli hatten die Oldenburger Richter entschieden, dass ein gegen einen Autofahrer verhängtes Bußgeld wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung nicht rechtmäßig ist. Im konkreten Fall war der Autofahrer im November 2008 auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen ins Rutschen geraten und in das Schaufenster eines Geschäftes geschlittert. Grund für die Entscheidung des OLG (Az. 2 SsRs 220/09): Die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung sei nicht eindeutig genug formuliert und damit verfassungswidrig. Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen" anzusehen seien.

Mit Sommerreifen gibt es hier kein durchkommen.

Laut BRV konnte das OLG ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht selber über die Verfassungsmäßigkeit der Norm entscheiden, weil es sich dabei um kein formelles Gesetz handelt, sondern um eine so genannte Rechtsverordnung. Neben einem Vorwurf an die Politik liest der BRV aus der schriftlichen Begründung auch einen Rüffel für die Reifenhersteller heraus. Denn das Gericht habe betont, dass eine M+S-Kennzeichnung "keine gesicherte Aussage zur tatsächlichen Wintertauglichkeit" darstelle, weil es keiner Prüfung und Kontrolle unterliege. Auch der Landesverband Berlin-Brandenburg im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe forderte die Reifenhersteller auf, die Begriffe "M+S" sowie "Schneeflocke" fachlich zweifelsfrei darzulegen. In der Mitteilung war auch ein Appell an die Bundesregierung enthalten, noch vor dem Winter 2010/11 klare Regelungen zu schaffen. Die Sicherheit des Strassenverkehrs geht vor. (Fotos ADAC, Coparts)