Laut BRV konnte das OLG ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht selber über die Verfassungsmäßigkeit der Norm entscheiden, weil es sich dabei um kein formelles Gesetz handelt, sondern um eine so genannte Rechtsverordnung. Neben einem Vorwurf an die Politik liest der BRV aus der schriftlichen Begründung auch einen Rüffel für die Reifenhersteller heraus. Denn das Gericht habe betont, dass eine M+S-Kennzeichnung "keine gesicherte Aussage zur tatsächlichen Wintertauglichkeit" darstelle, weil es keiner Prüfung und Kontrolle unterliege. Auch der Landesverband Berlin-Brandenburg im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe forderte die Reifenhersteller auf, die Begriffe "M+S" sowie "Schneeflocke" fachlich zweifelsfrei darzulegen. In der Mitteilung war auch ein Appell an die Bundesregierung enthalten, noch vor dem Winter 2010/11 klare Regelungen zu schaffen. Die Sicherheit des Strassenverkehrs geht vor. (Fotos ADAC, Coparts)