Der Ersatz von Reifen an Fahrzeugen, die serienmäßig oder optional in der Erstausrüstung mit Run flat-Reifen ausgestattet sind, ist straßenverkehrsrechtlich definitiv zulässig. So verliert das Fahrzeug entgegen vielfachen Verlautbarungen nicht seine ABE.
Reifenmeister empfiehlt trotzdem, hierbei den Vorgaben und Empfehlungen der betreffenden Automobilhersteller unbedingt Folge zu leisten und bei diesen Fahrzeugen auch im Ersatzgeschäft – bei Ersatzbedarf oder Umrüstung von Winter- auf Sommerreifen bzw. umgekehrt – nur Reifen in Run flat-Ausführung zu montieren! Erfahrungswerte zeigen zwar, dass es Kunden gibt, die partout – insbesondere aus Kostengründen – darauf bestehen, „normale“ Saison-Serienbereifung montiert zu bekommen, jedoch lassen sie diese Umrüstung mitunter auf eigenes Risiko vornehmen. Denn gerade bei den Fahrzeugen, die erstausrüstungsseitig ausschließlich nur mit Run flat-Reifen ausgestattet werden – bei BMW und Mini – ist davon auszugehen, dass das entsprechende Fahrwerk ausschließlich auf die Verwendung von Run flat-Reifen ausgelegt ist. In der Folge ist zu befürchten, dass es bei diesen Fahrzeugen bei der Montage von „normalen“ Serienreifen auch zum Teil zu deutlich veränderten Fahreigenschaften kommen kann!