Das gerade gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Umgang mit sogenannten "Führerscheintouristen" sorgt nach Ansicht des Automobilclub von Deutschland (AvD) für mehr Klarheit und ist unter Verkehrssicherheitsaspekten sehr zu begrüßen. Das BVG hat entschieden, dass eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden aberkannt werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheininhaber nur einen Scheinwohnsitz im Ausland hatte. Somit wird zum Beispiel ein Schlupfloch für all diejenigen geschlossen, die eine in Deutschland für die Wiedererteilung des Führerscheins erforderliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den sogenannten "Idiotentest", umgehen möchten.
Ähnlich hatte im vergangenen Sommer bereits der Europäische Gerichtshof entschieden. In der Verhandlung vor dem BVG Leipzig ging es um zwei Autofahrer, denen in Deutschland wegen Verkehrsverstößen der Führerschein entzogen worden war. Beide hatten das daraufhin angeforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt, sondern stattdessen in Polen eine Fahrerlaubnis erworben. Diese war ihnen von den deutschen Behörden anschließend jedoch aberkannt worden. In vorherigen Instanzen hatten sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Aberkennung für zulässig gehalten, weil die Kläger nicht substanziert dargelegt hätten, in Polen einen ordentlichen Wohnsitz gehabt zu haben. Der genaue Sachverhalt muss nun noch geklärt werden, der BVG hat den Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen.