Autofahren an den tollen Tagen
Helau und Alaaf - es ist wieder Karnevalszeit. Auto fahrende Jecken müssen sich jedoch ohne Wenn und Aber an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten, andererseits dürfen sie aber ihren faschingsmäßigen Neigungen durchaus freien Lauf lassen.
Masken, die verrutschen können, während der Fahrt abnehmen

Wer etwa als Clown verkleidet und mit fetter Schminke im Gesicht im Auto unterwegs ist, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit der Kostümierung vor. Allerdings darf durch die Inanspruchnahme derartiger Rechte die Freiheit anderer nicht beeinträchtigt werden. Soweit dies beachtet wird, ist unter anderem auch das Tragen von Masken, Hüten und anderen Verkleidungen als Fahrzeuglenker grundsätzlich erlaubt. Dabei ist es wichtig, dass weder das Sichtfeld, noch die Hörfähigkeit des Autofahrers durch die Verkleidung eingeschränkt sind.
Alleine Masken, die leicht verrutschen können, etwa Hexengesichter oder Fellköpfe, sollten während der Fahrt besser im Kofferraum verstaut werden - andernfalls besteht nach einem Unfall haftungsrechtlich die Gefahr, den Schutz der Kaskoversicherung zu verlieren. Versicherungsgesellschaften gehen in diesem Fall von grober Fahrlässigkeit aus. Die Polizei ahndet das Fahren mit Sichtbehinderung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Wer in der Karnevalssaison unterwegs ist, muss ohnehin damit rechnen, bei einer Verkehrskontrolle die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zu ziehen. Für den Fall, dass man herausgewunken wird, unbedingt Ruhe bewahren und den Anweisungen der Polizei Folge leisten.
Foto: ACE