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Betrunken zur Arbeit: Restalkohol
Abends mit den Kumpels noch in die Kneipe, morgens pünktlich wieder ins Büro. Doch Vorsicht: Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern unterschätzt. Besonders in der Karnevalszeit gilt: Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das Reaktionsvermögen. Schon 0,3 Promille reichen: Wer auch nur einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.
Bis zum 21. Lebensjahr gilt 0,0 Promille.

Promilleberechnungen können immer nur einen Orientierungswert bieten. Der durchschnittliche menschliche Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Das heißt: Wer um Mitternacht mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat morgens um neun Uhr immer noch einen Wert von 0,6. Auch starker Kaffee oder andere Geheimmittel nützen grundsätzlich nichts in Bezug auf den messbaren Blutalkohol.
Wir raten allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.
Foto: ADAC