Auto & Kosten

Bußgelder im Winter

Der Winter bringt nicht nur eisige Kälte und spiegelglatte Straßen – auch das Auto erwartet vor Fahrbeginn eine besonderen Zuwendung: Eis und Schnee müssen entfernt werden, ansonsten drohen mitunter empfindliche Geldstrafen.

Scheiben enteisen

Alle Scheiben müssen gründlich freigekratzt werden. Nur einen Teil der Frontscheibe von Eis zu befreien reicht nicht, da die Sicht des Fahrers eingeschränkt wird und das Verkehrsgeschehen (insbesondere Fußgänger und Fahrradfahrer) nicht erkannt werden kann. Bußgeld: 10 Euro.

 

 

Kennzeichen freikratzen

Auch die Scheinwerfer müssen für ein besseres „sehen und gesehen werden“ enteist werden. Fahrern, bei den bspw. das Kennzeichen nicht erkannt werden kann, droht eine Verwarnung. Bußgeld: 5 Euro.

Schnee auf dem Blech

Die Motorhaube und das Autodach müssen von Schnee befreit werden, da dieser während der Fahrt verrutschen und die eigene Sicht sowie der anderer Verkehrsteilnehmer behindern kann. Bußgeld: 25 Euro.

Motor laufen lassen

Wer den Motor laufen lässt und die Klimaanlage einsetzt, um die Scheiben zu enteisen, schädigt nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Bußgeld: 10 Euro.

Winterreifenpflicht

Wer den Verkehr mit nicht angemessener Bereifung blockiert, riskiert 80 Euro Strafe sowie einen Eintrag auf dem Flensburger Konto (1 Punkt). Wer sogar einen Unfall mit falscher Reifenwahl verursacht, muss sogar 40 Euro mehr zahlen. Zudem verliert der Verkehrssünder seinen Versicherungsschutz. Bei Unfällen mit Personenschaden kann das richtig teuer werden, denn weder der Polizeieinsatz, noch Krankenhausaufenthalte und Arztbehandlungen werden dann übernommen.

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