Garantien für Gebrauchtwagen
Mehr Rechte für Gebrauchtwagenkäufer

Wenn ein Autokäufer eine Zusatzgarantie abschliesst, darf er vom Hersteller nicht dazu verpflichtet werden sein Fahrzeug regelmässig zu warten. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof müssen Autohersteller kulanter sein.
Ein Kunde hatte seinen Gebrauchtwagen mit einer zusätzlichen Garantie verkauft um die Herstellergarantie um ein Jahr zu verlängern. Alle 20.000 Kilometer sollte das Fahrzeug nun in die Inspektion in einer autorisierten Werkstatt gehen. Mit 70.000 Kilometer Laufleistung wurde an dem Fahrzeug ein Defekt festgestellt. Für diesen wollte der Hersteller aber nicht aufkommen, da der Fahrzeugkäufer es aber versäumt hatte die 60.000 Kilometer Inspektion zu machen.
nn ein Autokäufer eine Zusatzgarantie abschliesst, darf er vom Hersteller nicht dazu verpflichtet werden sei
In der dritten Instanz endlich Recht bekommen

In den ersten beiden Instanzen wurde die Klage des Käufers zwar abgewiesen. Im BGH Urteil sahen es die Richter aber anders. Die regelmässige Wartung des Fahrzeugs durch den Käufer stellt eine unangemessene Benachteiligung dar. Auch sei es nicht fest zu stellen, ob der Schaden durch eine versäumte Wartung eingetreten ist. Wenn der Defekt nicht durch eine mangelnde Inspektion eingetreten ist, muss der Hersteller für die Reparatur aufkommen. Im übrigen habe der Käufer auch für die Garantieverlängerung bezahlt.
Mit diesem Urteil werden die Rechte des Autokäufers gestärkt. Durch das höhere Risiko für den Hersteller werden die Garantiekosten möglicherweise steigen. Der Herstller kann zwarauf zusätzliche Wartung besten, die Kosten hierfür müssen aber nicht vom Käufer erbracht werden.
(Fotos: schaeferpress)