Harte Strafen bei falschen Reifen
Die Winterreifenpflicht in Deutschland besagt, dass Autofahrer bei Schnee, Matsch oder Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Wer mit den falschen Socken erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Verkehrsbehinderung, drohen 80 Euro und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls, wegen falscher Bereifung, kann das sogar zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite, kann den mit Sommerreifen bestückten Autofahrer, auch wenn er keine Schuld am Unfall hat, zu einer Mithaftung zwingen.
Im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen

Auch bei vielen, unserer Nachbarn, gibt es im Winter die Pflicht, mit der richtigen Bereifung unterwegs zu sein. In diesen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen und ausserdem kann es sogar richtig teuer werden. In Österreich und Luxemburg verhält sich die Regelung wie bei uns in Deutschland. In Kroatien und Italien besteht auf viele Strecken von November bis April eine generelle Winterreifenpflicht. In Südtirol gilt dies beispielsweise für die vielbefahrene Brennerautobahn und die Stadt Bozen. In Frankreich und der Schweiz wird mit Verkehrsschildern auf diese Pflicht hingewiesen.
Anders in Tschechien: Hier besteht zwischen dem 1. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht - in Slowenien zwischen dem 15. November und dem 15. März und in Schweden zwischen 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelungen. Trotzdem sollten auch hier Winter- oder zumindest Ganzjahresreifen montiert sein.
Foto: Continental