Service & Sicherheit

Hauptuntersuchung: TÜV auch während der Corona-Krise Pflicht

Sicher ist sicher. In Zeiten der Corona-Krise sowieso. Trotz der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus sind Autofahrer jedoch nicht von der Pflicht befreit, ihr Fahrzeug termingerecht zur Hauptuntersuchung (HU) zu bringen. Was bei der HU während des Corona-Stillstands zu beachten ist und welche behördlichen Auflagen zurzeit gelten, erfahren Sie hier.

Die HU-Abnahme ist auch in dafür zertifizierten Fachwerkstätten möglich

Die HU-Abnahme ist auch in dafür zertifizierten Fachwerkstätten möglich

Seit Wochen bestimmt die Corona-Pandemie den Alltag der Deutschen. Wer trotz Homeoffice von A nach B möchte, fährt am besten mit dem eigenen Wagen. Während auf die Hygiene in diesen schweren Zeiten zumeist besonders geachtet wird, dürfte so mancher Autofahrer erschrocken den Blick von seinem Nummernschild abwenden. Der Grund: Die Prüfplakette ist abgelaufen.

Alle zwei Jahre (Neuwagen erst nach drei Jahren) muss das Auto zum TÜV und der Halter die Verkehrssicherheit seines Wagens nachweisen. Das gilt auch während des Corona-Stillstands.  Autofahrer deren Termin für die HU in Kürze ansteht, haben jedoch Glück. Denn: Die Kfz-Werkstätten und Prüforganisationen gelten als systemrelevant und haben geöffnet, obwohl sonst das öffentliche Leben nahezu ruht.

Wer seinen HU-Termin bereits versäumt hat, hat ebenfalls Glück. Weil das Bundesverkehrsministerium aufgrund der besonderen Lage den Polizeibehörden der Länder empfohlen hat, den Verstoß nicht zu ahnden und auf ein Bußgeld ausnahmsweise zu verzichten.

Normalerweise gilt: Wer mit ungültiger HU-Plakette erwischt wird, muss mit Bußgeld und erhöhten Kosten rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten und Gebühren an.

Wegen der einfacheren Kontrollierbarkeit wechselt jedes Jahr die Grundfarbe der HU-Plakette, die auf dem hinteren Nummernschild zu finden ist. In welchem Jahr die nächste HU fällig ist, darüber gibt die Farbe der Plakette Auskunft. Dabei steht Blau für 2020, Gelb für 2021 und Braun für 2022. Das Ablaufdatum beziehungsweise in welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette ganz oben (auf 12 Uhr) steht.

Für Fahrzeug-Halter gilt also: Ist die Plakette blau, muss der Wagen noch in diesem Jahr zur HU. Übrigens, der TÜV kann auch in einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt werden.

Foto: Coparts

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