Service & Sicherheit

Kfz-Versicherung: Jetzt noch schnell wechseln

Nur noch zwei Tage! Spätestens am 30. November dieses Jahres muss die Kfz-Versicherung gekündigt werden, um die Frist zu waren. Dies gilt für alle Verträge, deren einjährige Laufzeit identisch mit dem betreffenden Kalenderjahr ist. Deshalb sollten Autofahrer jetzt rasch die Kündigungsfrist prüfen, Tarife vergleichen und gegebenenfalls einen neuen Vertrag abschließen.

Jetzt noch schnell bis zum 30. November die alte Police kündigen. Wenn ohnehin der Beitrag erhöht wird, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht

Jetzt noch schnell bis zum 30. November die alte Police kündigen. Wenn ohnehin der Beitrag erhöht wird, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht

Traditionell ist der November der heißestes Monat, wenn es um die Kfz-Versicherung geht. Denn die große Mehrheit der Autofahrer versichert den Wagen für den Zeitraum eines Kalenderjahres – also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Deshalb muss in diesen Fällen die Kündigung bis zum 30. November des betreffenden Jahres erfolgen.

Steigt der Beitrag der Police allerdings, gilt darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür ist abhängig von dem Tag, an dem die Benachrichtigung in dem betreffenden Haushalt eingegangen ist. Von da an haben Fahrzeughalter vier Wochen Zeit, ihre alte Police wegen Preiserhöhung zu kündigen.

Unabhängig aus welchem Grund gekündigt wird, sollte der Versicherungsnehmer in den AGB nachschauen, ob er per Brief oder aber wesentlich bequemer per Fax oder Email kündigen kann. Es ist zudem ratsam, zuvor schon einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben, um beispielsweise Überschneidungen beziehungsweise Doppelversicherungen zu vermeiden. Zwar müssen Versicherungen bei der Haftpflicht jede Anfrage annehmen, bei Teil- und/oder Vollkasko dürfen sich jedoch Kunden ablehnen.

Foto: Fotolia

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