Service & Sicherheit

Neue Rettungsgasse-Regel: So können Sie Leben retten

Es kracht, ein schlimmer Unfall, viele Verletzte, Vollsperrung. Leider Alltag auf Deutschlands Autobahnen und Schnellstraßen. Ebenfalls keine Ausnahme: Polizei, Notarzt und Feuerwehr kommen nicht schnell gut zur Unfallstelle, weil Autos die Rettungsgasse verstopfen. Das hat sich geändert.

So ist es richtig: Äußerste linke Spur nach links, alle anderen nach rechts

So ist es richtig: Äußerste linke Spur nach links, alle anderen nach rechts

Bisher gab es keine klare, eindeutige Regelung wie und wann die Autofahrer den Weg für die Rettungskräfte frei zu machen hatten. Dies hat sich nun durch eine Novelle (§ 11, Absatz 2) der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert, die jetzt in Kraft getreten ist.

 

Danach gilt ab sofort: Sobald auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Verkehr zähflüssig fließt oder nur noch Schritt-Tempo oder gar Stop-and-Go möglich sind, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Nach der alten Regel war dies erst bei Stillstand der Fall.

 

Noch wichtiger: Nun ist auch die Art und Weise der Rettungsgasse klar geregelt. Sie muss ab sofort immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. D. h.: Bei drei oder mehr Spuren geht es nur auf der äußersten linken Fahrspur nach links, auf allen anderen Fahrspuren nach rechts. Dabei sollte die Standspur nur mit höchstens der halben Wagenhälfte zugestellt werden, um auch dort Rettungskräften einen Weg freizuhalten. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Viel wichtiger: Durch korrekte Bildung der Rettungsgasse kann Leben gerettet werden!

 Foto: ADAC

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