Technik & Trends

Rettungsgasse: Unverantwortliches Massen-Wendemanöver auf deutscher Autobahn

Schlimmer geht’s nimmer! Als nach einem Unfall auf der A1 bei Lübeck nichts mehr ging, wendeten etliche Autofahrer in der Rettungsgasse und fuhren richtungsverkehrt zur nächsten Ausfahrt. Die illegale und unfassbare Handlung wurde gefilmt und veröffentlicht. Jetzt ermittelt die Polizei. Leider zeigt sich immer wieder, dass die wenigstens Autofahrer wissen, wie und ab wann eine vorschriftsmäßige Rettungsgasse gebildet werden muss.

Gemäß STVO müssen Autofahrer bereits ab zähflüssigem Verkehr bzw. Schritt-Tempo eine Rettungsgasse bilden

Gemäß STVO müssen Autofahrer bereits ab zähflüssigem Verkehr bzw. Schritt-Tempo eine Rettungsgasse bilden

Von Himmelfahrt bis Pfingsten ist auf Deutschlands Straßen wieder einmal die Hölle los. Es drohen lange Staus und der Verkehrskollaps. Je mehr Autofahrer unterwegs sind, desto größer ist auch die Gefahr und Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Laut der Straßenverkehrsordnung STVO müssen Autofahrer bereits bei zähflüssigem Verkehr spätestens ab Schritt-Tempo und Stop-and-Go eine Rettungsgasse bilden.

Und so geht’s richtig:

Dabei gilt: Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. D. h.: Bei drei oder mehr Spuren geht es nur auf der äußersten Überholspur nach links, auf allen anderen Fahrspuren nach rechts. Dabei sollte die Standspur nur mit höchstens der halben Wagenhälfte zugestellt werden, um auch dort Rettungskräften einen Weg freizuhalten. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Viel wichtiger: Durch korrekte Bildung der Rettungsgasse kann Leben gerettet werden!

Foto: TÜV Süd

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