Service & Sicherheit

Strafzettel: Knöllchen aus dem Ausland können eingetrieben werden!

Urlaubszeit ist Reisezeit und andere Länder andere Sitten. Zwei Floskeln, die besonders für Verkehrsregeln gelten. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, muss sich an das Verkehrsrecht des betreffenden Landes halten. Andernfalls drohen saftige Strafen und zum Teil wesentlich höhere Bußgelder als in Deutschland. Zudem können die ausländischen Knöllchen auch hierzulande vollstreckt werden

Vor der Fahrt ins Ausland sollte sich daher jeder genau über die gängigen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsvorschriften im betreffenden Land informieren

Vor der Fahrt ins Ausland sollte sich daher jeder genau über die gängigen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsvorschriften im betreffenden Land informieren

Zu schnell unterwegs gewesen, falsch geparkt oder womöglich eine rote Ampel ignoriert? Deutsche, die sich im Ausland ins Auto setzen, nehmen die geltenden Regeln nicht sonderlich ernst. Eine Umfrage hat jetzt sogar ergeben: Jeder fünfte kennt die örtlichen Vorschriften des betreffenden Landes nicht.

Wer erwischt und abgezettelt wird, sollte besser zahlen. Bußgelder zu ignorieren und einfach nicht zu zahlen, kann noch teurer werden. Denn: Bereits seit 2010 können Bescheide für Regelverstöße im Verkehr, die in anderen EU-Staaten begangen wurden, auch in Deutschland eingetrieben werden.

Vollstreckt werden Strafzettel ab einer Höhe von 70 Euro. Aber Achtung: Die Grenze gilt nicht nur für das Bußgeld allein, sondern auch zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. D.h.: Beträgt das Ticket „lediglich“ 30 Euro und es kommen 40 Euro Gebühren hinzu, ist die Bagatellgrenze ebenfalls überschritten und es kann vollstreckt werden.

Dies gilt allerdings nur für Geldstrafen. Fahrverbote oder gar Punkte sind nur im betreffenden Land durchsetzbar. Ausnahme: Ein in Deutschland ausgesprochenes Fahrverbot gilt auch im Ausland.

Quelle und Foto: ADAC

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