Volle Garantie in der PROFISERVICE WERKSTATT
Viele Vertragswerkstätten und Autohäuser machen ihre Werkstattkunden mit Hinweisen und Aufklebern in den Serviceheften darauf aufmerksam , dass „die Herstellergarantie nur dann erhalten bleibt, wenn eine Wartung des Fahrzeugs ausschließlich in einem autorisierten Servicebetrieb der entsprechenden Marke durchgeführt wird." Diese Aussage ist falsch und ist nicht vereinbar mit nationalem und EU-Kartellrecht.
Herstellergarantie ist nicht an markengebundene Werkstatt gebundent

Servicearbeiten wie die regelmäßige Inspektion dienen ausschließlich dazu, die Funktionstauglichkeit des Fahrzeuges zu gewährleisten. Voraussetzungen für den Erhalt von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen sind ausschließlich, dass die Arbeiten in der Werkstatt fachgerecht und nach Herstellervorgaben ausgeführt werden. Die Herstellergarantie darf nicht an die Verpflichtung gebunden werden, dass eine markengebundene Werkstatt aufzusuchen ist.
Solange sich eine markenfremden oder freie Werkstatt wie PROFISERVICE WERKSTATT an die Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers hält, also unter anderem die Wartungsintervalle einhält und bei Instandsetzung oder Reparatur vorgeschriebene (Ersatz-)Teile verwendet, bleiben Garantie- und Gewährleistungsanspruch erhalten.
Markengebundene Werkstätten, die einen Verlust der Herstellergarantie nach einem Service durch eine markenfremde oder freie Werkstatt in Aussicht stellen und so eine weit verbreitete Unwissenheit nutzen, um beim Autofahrer Ängste zu schüren, führen diesen wissentlich in die Irre. Nach Aussagen des GVA (Gesamtverband Autoteile e.V.) drohe in einem solchen Fall eine Abmahnung und ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 Euro sowie eine Pflicht zur Richtigstellung gegenüber allen Empfängern solcher Hinweise oder Aufkleber im Serviceheft.
Foto: COPARTS