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Winterreifen: Alpine-Symbol ab 2018 Pflicht!

Schneeflocke. Zurzeit macht der Winter zwar ein wenig Pause, doch der nächste Frost kommt schneller als man denkt. Autofahrer die bei Eis und Schnee mit der falschen Bereifung unterwegs sind, müssen ab dem 1. Januar 2018 mit noch höheren Strafen und Bußgeldern rechnen. Denn: Ab 2018 müssen Winterreifen auch mit dem sogenannten Alpine-Symbol ausgezeichnet sein!

Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte unbedingt darauf achten, dass das Schneeflocken-Symbol vorhanden ist. Die zusätzliche Kennzeichnung ist ab 1. Januar 2018 Pflicht

Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte unbedingt darauf achten, dass das Schneeflocken-Symbol vorhanden ist. Die zusätzliche Kennzeichnung ist ab 1. Januar 2018 Pflicht

Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur auf Qualität, individuelle Fahreigenschaften und den Preis achten, sondern auch auf das Alpine-Symbol. Der Grund: Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis 30. September 2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, d. h. Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.

Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das Alpine-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.

Was bleibt, ist die Regelung zur bestehenden situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Anders ausgedrückt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen verboten. Sonst drohen Bußgelder (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs), ein Punkt in Flensburg und empfindliche Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht, wenn ein Unfall passiert. Neu ist aber, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt. Das betrifft insbesondere Autovermieter.

Quelle und Foto: ADAC

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