Service & Sicherheit

Start in die fünfte Jahreszeit: keine Narrenfreiheit für Autofahrer

Sei nicht närrisch. Ab heute um 11:11 Uhr beginnt wieder das bunte Treiben. Insbesondere in den rheinischen Karnevalshochburgen wird dann die fünfte Jahreszeit eingeläutet. Zudem ist am 11. November auch Martinstag und, wenn es dämmert, gehen auch unzählige Laternenlichter und die Herzen vieler Kinder auf. Für Autofahrer gilt dann umso mehr: erhöhte Achtsamkeit sowie don´t drink and drive!

Geschminkter und kostümierter Jeck im Auto

Nur unverbesserliche und unbelehrbare Narren setzen sich hinters Steuer, wenn Alkohol mit im Spiel ist

Geschminkter und kostümierter Jeck im Auto

Nur unverbesserliche und unbelehrbare Narren setzen sich hinters Steuer, wenn Alkohol mit im Spiel ist

Helau und Alaaf! Karneval, Fasching, Fastnacht – ab jetzt sind die Narren wieder los – die Session beginnt. Man muss jedoch nicht zwangsläufig komplett Jeck sein, um einen Grund zum Feiern zu finden.

Ob Karnevalssitzung oder Privatfete – selbst zu fahren, ist keine so gute Idee. Die Sicherheit im Straßenverkehr bleibt selbstverständlich auch in der fünften Jahreszeit das oberste Gebot.

Denn: Aus Faschingsspaß kann schnell leidvoller Ernst werden. Aus diesem Grund gilt: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht – egal, ob Auto, E-Scooter, Fahrrad oder Pedelec.

Alkoholgrenzwerte gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Bereits kleine Mengen davon beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Deshalb gelten für Auto und E-Scooter dieselben Promillegrenzen.

So müssen E-Scooter-Fahrer mit 0,5 oder mehr Promille ebenso wie Auto- oder S-Pedelec-Fahrer mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Auch wer mit nur 0,3 Promille auffällig fährt oder gar einen Unfall verursacht, wird belangt. Demnach drohen eine Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.

Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind, begehen ebenfalls eine Straftat. Für Fahranfänger gilt übrigens mit der 0-Promille-Grenze eine noch striktere Regelung.

In puncto feuchtfröhliche Party muss auch die Frage des Restalkohols bedacht werden. Und: Die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus ist individuell unterschiedlich. Auch am Tag nach der langen Feier ist die Fahrtauglichkeit mitunter noch lange nicht gegeben. Deshalb sollten Betroffene besser auf Nummer sicher gehen und sich fahren lassen.

Kostüme, je bunter und ausgefallener, umso besser. Beim Fahren dürfen sie allerdings nicht behindern. Wird die Bewegungsfähigkeit oder das Sichtfeld durch die Verkleidung eingeschränkt, droht ebenfalls ein Bußgeld. Ebenso verboten sind Masken am Steuer und Lenker.

Hintergrund: Der Fahrer muss für die Verkehrsüberwachung identifizierbar sein. Schminke und Pappnasen sind zwar in der Regel unproblematisch, dennoch ist es aus Sicherheitsgründen ratsam, Kostümierungen erst am Zielort anzulegen oder Fahrdienste für die Anreise im Kostüm zu nutzen. 

Foto: AdobeStock

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