Auto & Kosten

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Verkehrsregeln: Auf was sich Autofahrer im Ausland einstellen müssen

Tagfahrlicht, Tempolimit oder Tafelwein – andere Länder, andere Sitten. Vor allem aber andere Regeln und Strafen. Wer im Ausland Urlaub macht und dort mit dem Auto unterwegs ist, muss sich zum Teil auf ganz andere Verkehrsvorschriften einstellen. Sie zu kennen und zu beachten, gehört zu den Grundvoraussetzungen für eine entspannte Ferienzeit. Andernfalls kann es zu bösen und empfindlich teuren Überraschungen kommen.

Vollbeladenes Auto fährt dem Sonnenuntergang entgegen

Zu viel Gepäck, zu schnell, Tagfahrlicht nicht an: andere Länder, andere Verkehrsregeln mit zum Teil deutlich höheren Bußgeldern

Vollbeladenes Auto fährt dem Sonnenuntergang entgegen

Zu viel Gepäck, zu schnell, Tagfahrlicht nicht an: andere Länder, andere Verkehrsregeln mit zum Teil deutlich höheren Bußgeldern

Schon lange bevor Flugchaos und Corona-Pandemie die Schlagzeilen bestimmten, gehörte die Ferientour mit dem eigenen Auto zu den beliebten Urlaubsformen. Und in Anbetracht der Schauergeschichten von regelrecht verkorksten und ins Wasser gefallenen Trips von denen total frustrierte Flugreisende berichten, dürften sich in diesem Sommer umso mehr Deutsche spontan für einen Urlaub mit dem Auto entschieden haben.

Neben Selbstverständlichkeiten wie der vollen Funktionstüchtigkeit des eigenen Wagens, die Auto-Urlauber vorab bei einem Fahrzeugcheck in der Fachwerkstatt sicherstellen sollten, gilt es, ganz besonders wenn es ins Ausland geht, sich mit den jeweiligen Verkehrsregeln des betreffenden Transit- und Urlaubslandes auseinanderzusetzen.

So rät auch Deutschlands größter Automobilclub sich unbedingt an die Tempolimits, die in Europa sehr unterschiedlich sind, in dem jeweiligen Durchfahrts- und Urlaubsland zu halten. Sonst könne bereits dadurch die Urlaubskasse beträchtlich mit Bußgeldern belasten werden. Denn laut dem ADAC drohen im Ausland hohe Strafen.

Richtig teuer werde es beispielsweise in Norwegen. Wer hier mit etwa 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss dem ADAC zufolge mit Bußgeldern ab 480 Euro rechnen. Auch in Italien, in der Schweiz (je ab 170 Euro) und in Großbritannien (ab 115 Euro) kann es teuer werden.

Und: Speziell für Fahranfänger gelten in vielen Ländern Europas Sonderregelungen. In Frankreich dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h statt 130 km/h fahren. In Italien darf die Tachonadel bei Fahranfängern Tempo 100 auf Autobahnen und 90 km/h auf Landstraßen nicht überschreiten.

In zahlreichen europäischen Ländern muss auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bei Missachtung drohen zum Teil empfindlich hohe Bußgelder. Eine ganzjährige Pflicht auf allen Straßen gilt laut ADAC zum Beispiel in Dänemark. Bei Verstoß werden 1000 Kronen (ca. 135 Euro) fällig. Auch in Estland (ca. 190 Euro) oder Norwegen (ca. 195 Euro) kann es teuer werden. In Italien gilt ebenfalls Lichtpflicht, allerdings nur auf Autobahnen und außerorts. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld ab 42 Euro geahndet werden.

Vorsicht auch in Umweltzonen, die es nicht nur in Deutschland gibt. So auch zum Beispiel in vielen französischen Städten wie Paris, Grenoble oder Lyon. Wer mit dem Auto in diese Städte einfahren will, braucht die sogenannte „Crit’Air Vignette“, die sichtbar am Auto angebracht werden muss. Die deutsche Plakette reicht nicht aus. Bestellen kann man sie online, sie kostet 4,51 Euro zzgl. Versandkosten. In Belgien gibt es Umweltzonen zum Beispiel in Antwerpen und Brüssel. Verstöße gegen die Vorschriften werden hier mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro geahndet.

Rauchverbot im Auto? Auch das gibt es. Zum Beispiel in Belgien und Frankreich. Hier drohen dem ADAC zufolge bei Verstößen, wenn sich im Auto Personen unter 18 Jahren aufhalten, Bußgelder ab 130 Euro. In Griechenland werde es sogar noch teuer. Wenn sich hier Kinder unter 12 Jahren im Fahrzeug befinden, darf im Auto nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung drohen drakonische Strafen von bis zu 1.500 Euro.

Quelle: ADAC, Foto: Fotolia

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