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Verkehrsrecht: Keine Sonderreglung bei Alkoholfahrt für E-Scooter

Fahrzeug ist Fahrzeug und Schnaps ist Schnaps. Das Bayrische Oberlandesgericht hat jetzt klargestellt: Selbstverständlich unterliegen auch E-Scooter-Fahrer gängigem Verkehrsrecht. Das gilt erstrecht, wenn Alkohol im Spiel ist.

E-Scooter-Fahrer passiert lässig drei junge Leute

Ob E-Scooter, Auto, Motor- oder Fahrrad: Wer mit mehr als 0,5 Promille intus hat, sollte nicht mehr fahren

E-Scooter-Fahrer passiert lässig drei junge Leute

Ob E-Scooter, Auto, Motor- oder Fahrrad: Wer mit mehr als 0,5 Promille intus hat, sollte nicht mehr fahren

E-Scooter sind längst fester Teil des Stadtbilds. Auch das Verkehrsrecht sieht die beliebten E-Roller nicht als harmloses Spielzeug an – im Gegenteil:

Wer alkoholisiert fährt, bewegt ein Kraftfahrzeug – und genau deshalb zieht das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eine klare Linie: Für die Frage des Fahrverbots macht es keinen entscheidenden Unterschied, ob jemand im Auto, auf dem Motorrad oder auf einem E-Scooter unterwegs war.

Im konkreten Fall ging es um einen Berufskraftfahrer, der nachts mit 0,8 Promille auf einem E-Scooter kontrolliert wurde. Das Amtsgericht hatte wegen der möglichen beruflichen Folgen noch auf das Regelfahrverbot verzichtet, doch das BayObLG kassierte diese Entscheidung (AZ: 201 ObOWi 405/25).

Die Richter stellten klar, dass auch E-Scooter ein erhebliches Gefahrenpotenzial haben, gerade weil Alkohol Gleichgewicht, Reaktion und Einschätzung verschlechtert.

Rechtlich ist die Botschaft eindeutig: Ab 0,5 Promille greift bei E-Scootern grundsätzlich die gleiche Ordnungswidrigkeit wie bei anderen Kraftfahrzeugen, inklusive Geldbuße, Punkten und regelmäßig auch Fahrverbot.

 

Ein Absehen vom Fahrverbot kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, und genau daran scheiterte die erste Entscheidung des Amtsgerichts, weil die behauptete Existenzgefährdung aus Sicht des BayObLG nicht sauber belegt war.

 

Das ist für die Praxis die eigentliche Pointe: Nicht der Roller schützt vor den Folgen, sondern nur eine wirklich außergewöhnliche Härte im Einzelfall.

 

Für Fahrer bedeutet das: Wer E-Scooter und Alkohol kombiniert, riskiert alle daraus resultierenden Folgen und denselben juristischen Ärger wie am Steuer eines Autos.

 

Besonders heikel wird es für Berufskraftfahrer, weil ein Fahrverbot nicht nur den Alltag, sondern auch den Job treffen kann – genau deshalb lohnt sich in solchen Fällen eine sehr sorgfältige Prüfung der persönlichen und beruflichen Umstände.

 

Der Ton der Rechtsprechung ist dabei klarer geworden: E-Scooter sind in der Stadt praktisch, aber im Rausch keine Bagatelle und auch für E-Sooter-Fahren gilt: don´t drink and drive!.

 

Quelle: openJur.de, Foto: Fotolia / AdobeStock

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