Technik & Trends

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Halloween: Vorsicht vor dem Tanz der kleinen Vampire

Süßes oder Saures? Halloween wird hierzulande immer beliebter. Wenn es heute dunkel wird, krabbeln sie vermehrt aus ihren Löchern und gehen auf Tour: kleine dunkle Gestalten, Vampire und Geister. Zumeist in Trupps und Begleitung von ein, zwei Eltern. Für Autofahrer bedeutet dies: erhöhte Aufmerksamkeit, mahnt der TÜV-Süd. Zumal in den katholischen Ländern durch den morgigen Feiertag Allerheiligen (1. Oktober) auch viele feiernde Erwachsene unterwegs sein werden. Experten erwarten durch den coronabedingten Ausfall des Karnevaltreibens sogar vielerorts besonders viel Verkehr.

Ob Halloween oder Karneval, auf den Straßen ist jetzt wieder erhöhte Vorsicht geboten

Ob Halloween oder Karneval, auf den Straßen ist jetzt wieder erhöhte Vorsicht geboten

Gerade in Wohngebieten sind an Halloween Kinder unterwegs, um von Haus zu Haus zu gehen und mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ möglichst zahlreiche Süßigkeiten zu erheischen. Die typische Zeit dafür sind die frühen Abendstunden. Entsprechend müssen Autofahrer besonders vorausschauend und langsam fahren, denn die oft dunkel gekleideten Kinder sind im Zwielicht und der früh einsetzenden Dunkelheit schwierig zu erkennen. Man müsse dem TÜV-Süd zufolge immer damit rechnen, dass die kleinen Gespenster und Vampire plötzlich auf die Straße liefen – oft auch zwischen zwei parkenden Autos hervor. Dabei solle einkalkuliert werden, dass sie häufig noch nicht genau wüssten, wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten hätten.

Aber auch Eltern können Unfällen vorbeugen, indem sie die Kostüme ihrer Kinder mit Reflektoren ausstatten. Gute Exemplare leuchten laut dem TÜV-Süd im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht deutlich. Bei Dunkelheit seien die Jüngsten ansonsten erst im Bereich von 30 Metern gut erkennbar. Zudem seien Taschenlampen sinnvolle Utensilien, mit denen die Kinder für Aufmerksamkeit sorgen können.

Wer selbst verkleidet zu einer Halloween-Party geht, der darf beim Autofahren nicht durch die Verkleidung beeinträchtigt werden, warnt der TÜV-Süd. Wie im Karneval gilt: Die Verkleidung darf Sicht und Gehör des Fahrers nicht einschränken. Bei einem Unfall kann sonst neben dem Ärger mit der Versicherung und drohendem Bußgeld auch noch die Verletzung von Personen dazu kommen.

Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich außerdem keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen Alkohol verringern die Reaktionsfähigkeit, und das Fahren unter Alkoholeinfluss wird bei einer Kontrolle mit satten Bußgeldern und Strafen geahndet. Zu beachten sei auch den Restalkohol. Denn der Körper kann pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen und der verbleibende Restalkohol schränkt die Fahrtüchtigkeit ebenfalls noch stark ein.

Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock

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