Auto & Kosten

Schlagloch-Schäden: kleine Krater, großer Ärger

Frost, Risse, Schäden: Wird der Asphalt nach einem langen Winter zum Risiko, kann es für Autofahrer richtig teuer werden. Vor allem, wer zahlt den Felgenbruch? Streitfälle landen oft vor den Gerichten. Dabei geht es stets um die Haftungsfrage. Haben Behörde und Kommune geschludert oder war der Autofahrer zu schnell und unaufmerksam unterwegs? Was zu tun ist, wenn es passiert ist, lesen Sie hier.

Auto steht vor größeren Schlaglöchern

Vorsicht Schlaglöcher. Insbesondere durch den Wechsel von Frost und Tauwetter entstehen in den Wintermonaten häufig Risse im Straßenbelag, die schnell größer werden

Auto steht vor größeren Schlaglöchern

Vorsicht Schlaglöcher. Insbesondere durch den Wechsel von Frost und Tauwetter entstehen in den Wintermonaten häufig Risse im Straßenbelag, die schnell größer werden

Wenn der Winter weicht und der Schnee geschmolzen ist, zeigen viele Straßen ihr wahres Gesicht: Risse, ausgefranste Kanten, tief ausgewaschene Löcher im Asphalt.

Schlaglöcher sind dann mehr als nur ein Komfortproblem – sie können Reifen zerstören, Felgen ruinieren und die empfindliche Achsaufhängung eines Fahrzeugs nachhaltig schädigen.

 

Die Ursache ist ein physikalischer Klassiker: Wasser dringt in vorhandene Risse ein, gefriert bei Minusgraden, dehnt sich aus und sprengt den Asphalt regelrecht auf. Mit jedem weiteren Frost-Tau-Zyklus werden aus kleinen Haarrissen handfeste Schlaglöcher.

 

Während Autofahrer die Erschütterung unmittelbar spüren, stellt sich im Nachgang eine viel grundsätzlichere Frage: Wer zahlt für die Schäden? Juristisch prallen hier zwei Pflichten aufeinander.

 

Auf der einen Seite steht die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen, Landkreisen und Bundesländern: Sie müssen Straßen in einem Zustand halten, der den üblichen Sicherheitsanforderungen genügt. Auf der anderen Seite sind Fahrzeugführer verpflichtet, ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen und nicht blind auf eine perfekte Fahrbahn zu vertrauen.

 

Die Gerichte urteilen deshalb von Fall zu Fall unterschiedlich. Haben Gemeinden erkennbare Gefahrenstellen nicht rechtzeitig abgesichert oder nicht auf Straßenschäden hingewiesen, bestehen durchaus Chancen, entstandene Schäden ersetzt zu bekommen.

 

Besonders streng wird bei Autobahnen geurteilt: Dort muss niemand Schlaglöcher erwarten; fehlen Warnhinweise, können Halter ihre Ansprüche gegenüber dem zuständigen Bundesland geltend machen.

 

Auf Nebenstrecken dagegen gilt: Mit Schlaglöchern geringer Tiefe muss jeder rechnen, eine gewisse Zumutbarkeit ist in den Asphalt quasi eingepreist.

 

Wer nach einem heftigen Einschlag im Lenkrad oder einem dumpfen Schlag aus dem Radkasten einen Schaden vermutet, sollte aktiv werden – und zwar sofort. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation: Fotos vom beschädigten Fahrzeug, Detailaufnahmen vom platten Reifen oder der verzogenen Felge und ebenso vom Straßenschaden selbst.

 

Sinnvoll ist es, die Polizei zu informieren und, wenn möglich, Zeugen zu notieren. Die Werkstattrechnung bildet später die Basis für etwaige Forderungen. Ob am Ende tatsächlich Geld fließt, hängt stark von den Umständen ab.

Häufig wird den Fahrern eine Mitschuld attestiert. Hinzu kommt ein technischer Engpass: Im Winter lassen sich Schlaglöcher nicht immer sofort nachhaltig reparieren, weil die Füllmasse bei frostigen Temperaturen schlecht hält, Übergangslösungen mit Kaltasphalt sind daher eher Provisorien als dauerhafte Korrekturen.

 

Für die Praxis bedeutet das: Schlaglöcher sind kein reines Ärgernis, sondern ein Sicherheits- und Kostenfaktor – und zugleich ein rechtliches Spannungsfeld zwischen staatlicher Verantwortung und individueller Sorgfalt.

 

Quelle: TÜV-Nord, Foto: AdobeStock

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