Technik & Trends

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Haustiere im Auto: Hund, Katze und Co. dürfen nur gut gesichert mit

Egal ob Kurztrip oder Langstrecke – selbstverständlich müssen auch vierbeinige Passagiere gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend gesichert sein und dürfen nicht einfach so mitfahren. Autofahrer, die diesen Umstand missachten, gefährden sonst sich, alle Mitfahrenden und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem droht ein empfindliches Bußgeld. Darauf weist jetzt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

Hund guckt aus geöffnetem Autofenster

Insbesondere Hunde sind oftmals begeisterte Beifahrer

Hund guckt aus geöffnetem Autofenster

Insbesondere Hunde sind oftmals begeisterte Beifahrer

Dackel oder Schäferhund, Fiffi oder Hasso - vor allem Hunde sind oftmals begeisterte Beifahrer. Andere Tiere zeigen sich eher indifferent oder mögen Autos gar nicht. Was sie alle verbindet: Während der Fahrt müssen sie zuverlässig gesichert sein. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Die entsprechende Regelung findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO, §§ 22 und 23). Denn für den Gesetzgeber gelten Hund, Katze und Co. als Ladung. Sind sie gesichert, stellen sie während der Fahrt für die Menschen an Bord kein Risiko dar. Wer Tiere nicht angemessen sichert, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einer Strafe zwischen 30 und 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Eine spezielle Tiertransportbox in passender Größe eignet sich laut GTÜ für die meisten Vierbeiner, von der Schildkröte bis zum Bernhardiner. Der Behälter sollte genug Bewegungsraum bieten, aber nicht zu groß sein. Denn bei einem Unfall müsse die Box dem Tier Rückhalt bieten, ohne dass es darin herumgeschleudert werde. Aus gleichem Grund muss die Transportbox verlässlich im Fahrzeug befestigt sein. Das gelingt zum Beispiel über Sicherheitsgurte oder Zurrgurte.

Ein spezielles Geschirr für die Autofahrt kommt dem GTÜ zufolge insbesondere für Hunde statt Transportbox in Frage. Es wird meist am Sicherheitsgurt befestigt oder über das Isofix-System. Den Vierbeiner zusätzlich in einem flachen Hundebett aus weichem Stoff unterzubringen, habe sich vor allem für den Beifahrersitz bewährt. Laut GTÜ haben Geschirre im Vergleich zur Tierbox jedoch den Nachteil, dass sie dem Hund entweder sehr viel Bewegungsraum böten, oder ihn zu stark fixierten.

Wer an Autofahrten mit Pferden denkt, hat wohl vor allem einen Anhänger und davor ein leistungsfähiges Zugfahrzeug vor Augen. Längst haben sich aber nach GTÜ-Angaben auch kompakte Pferdetransporter mit integrierten Boxen als beliebte Lösung etabliert. Sie werden ähnlich wie Wohnmobile auf Transportern aufgebaut. Als Faustregel gilt: Je häufiger man mit dem Reittier auf der Straße unterwegs sei und dabei auch längere Strecken zurücklege, desto eher lohne sich die Anschaffung des eigenen Transporters. Bis zu 3,5 Tonnen Gewicht darf ein Transporter mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

GTÜ-Tipp Am besten gewöhnt man tierische Mitfahrer schrittweise daran, im Auto unterwegs zu sein. Besonders wichtig ist das vor langen Fahrten beispielsweise mit dem Hund in den Urlaub. Dieses Üben könne Stress beim Tier während größerer Distanzen senken. Damit beuge man auch fordernden Situationen für die ganze Reisegemeinschaft vor, wenn der nicht ans Autofahren geübte Vierbeiner lautstark Protest äußere.

Dem Wetter, der Tageszeit und den Temperaturen sind beim Transport von Tieren mindestens einen prüfenden Seitenblick wert, empfiehlt der GTÜ. Insbesondere sollten die mitfahrende Tiere nie im Sommer im Auto gelassen werden, wenn dieses geparkt ist. Denn der Innenraum kann sich sehr schnell in gefährlichem Maß aufheizen. Deshalb gelte auch die Maßgabe, beim Reisen mit Hund, Katze du Co. reichlich Pausen zu machen und die tierischen Mitfahrer ausreichend trinken zu lassen. Während der Fahrt könne es umgekehrt viele Tiere beruhigen, wenn ihre Box leicht mit einem Handtuch abgedeckt werde. Das reduziere Geräusche und optische Eindrücke. Entscheidend sei, dass dabei die Luftzufuhr voll erhalten bleibe.

Quelle und Foto: GTÜ

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