Für viele Halter älterer Fahrzeuge, die das Kältemittel R134a nutzen, könnte laut ADAC die Wartung der Klimaanlage künftig schwieriger und teurer werden.
Verschärfte EU-Vorgaben sorgen dafür, dass die Nutzung von R134a immer weiter eingeschränkt wird. Die Krux: Gleichzeitig fehlen für den Fahrzeugbestand bislang breit verfügbare und rechtssicher freigegebene Alternativen.
Schon seit 2017 darf R134a nicht mehr in neu zugelassenen Pkw verwendet werden. Zwar bieten manche Werkstätten eine Umrüstung auf das neuere, klimafreundlichere Kältemittel R1234yf an, doch bestehende R134a-Anlagen sind dafür in der Regel nicht ausgelegt und es fehlen nach Kenntnis des ADAC eindeutige Genehmigungen und technische Freigaben.
Offen sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und Haftungsfragen.
Der ADAC warnt deshalb ausdrücklich vor günstigen Nachfüllkits auf Butan- oder Propanbasis, die im Internet teilweise als R12 oder HC-12a angeboten werden.
Sie seien für Fahrzeug-Klimaanlagen meist nicht zugelassen und könnten im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts ein Brandrisiko darstellen.
Denn: Eine funktionierende Klimaanlage sei nicht nur eine Komfortfrage: Sie helfe, den Innenraum zu kühlen, beschlagene Scheiben schnell zu entfeuchten und trage damit auch zur Fahrsicherheit bei.
Gleichwohl müssten für Millionen ältere Fahrzeuge als bald bezahlbare, technisch sichere und rechtlich zulässige Lösungen geschaffen werden.
Fahrzeughalter, die diesbezüglich unsicher sind, sollten sich, bevor sie sich für eine vermeintliche günstige Lösung aus dem Internet entscheiden, beim Kfz-Meisterbetrieb des Vertrauens Rat einholen.
Quelle: ADAC, Foto: Coparts






