Auto & Kosten

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Winterreifen: Schneeflockensymbol seit Anfang Oktober Pflicht

M&S war gestern, ab sofort ist die Schneeflocke zwingend angesagt. Der Grund: Seit 1. Oktober 2024 geltend strengere Regeln für Winterpneus.

Winter- und Sommerreifen

Genügen die eingelagerten Winterreifen noch den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Profiltiefe, Kennzeichnung) oder müssen sie ausgetauscht werden? Fachkundigen Rat gibt’s z. B in einem Kfz-Meisterbetrieb

Winter- und Sommerreifen

Genügen die eingelagerten Winterreifen noch den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Profiltiefe, Kennzeichnung) oder müssen sie ausgetauscht werden? Fachkundigen Rat gibt’s z. B in einem Kfz-Meisterbetrieb

Da kann der Herbst so golden werden wie er will, die dunkle Jahreszeit ist da. Spätestens wenn die Uhren wieder umgestellt werden (in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober), übernimmt wieder Väterchen Frost das Regiment – zumindest theoretisch.

Für Autofahrer gilt in Sachen Reifenwechsel ohnehin die Faustregel von O bis O – also von Oktober bis Ostern. In diesem Zeitraum ist es ratsam, mit Winterpneus unterwegs zu sein. Denn: In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht.

D.h.: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a StVO).  So weit, so bekannt. Im Unterschied zu den Vorjahren haben sich allerdings die Regeln dafür merklich verschärft.

Denn wintertaugliche Reifen müssen ab dem 1. Oktober 2024 zwingend das Alpine-Zeichen (Berggipfel mit Flocke) tragen. Nicht mehr erlaubt sind künftig ältere Winterpneus und Ganzjahresreifen, die bis 2017 noch häufig ohne das Schneeflockensymbol hergestellt wurden. Wer solche Reifen aufgezogen hat und in eine Kontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen.

Wer jetzt also bei winterlichen Straßenverhältnissen noch mit Winterreifen fährt, die lediglich mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen sind, muss laut dem ADAC mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro wegen „falscher Bereifung“ rechnen.

Werden wegen der „falschen“ Reifen auch andere Verkehrsteilnehmer behindert, steigt dem ADAC zufolge das Bußgeld auf 80 Euro an, verbunden mit einem Punkt in Flensburg. Kommt es dagegen nicht nur zu einer Behinderung, sondern gar einer Gefährdung, steigt das Bußgeld nochmals um 20 auf dann 100 Euro an, bei weiterhin einem Punkt.

Darüber hinaus sollten Fahrzeughalter bedenken, dass es bei Missachtung der neuen Reifenregel bei einem dadurch bedingten Verkehrsunfall, etwaige Sanktionen nochmals verschärft werden könnten. Denn je nach Schwere des Unfalls, warnt der ADAC, liege es im Ermessen des zuständigen Gerichts, die sogenannte „Schuldfrage“ unter dem Aspekt der Bereifung anders zu beurteilen, was man als Halter oder Fahrer eines Kfz bereits unbedingt im Vorfeld beachten sollte.

Wer unsicher ist, sollte sich ohnehin in einer Fachwerkstatt sachkundig beraten lassen.

Quelle: ADAC, Foto: Fotolia

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