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Halloween 2025: Vorsicht vor großen und kleinen Feierbiestern

Kleine Hexen, große Gefahr. In der Dämmerung und spätestens, wenn es dunkel ist, wird es unheimlich. Aber bleibt es auch sicher? Schließlich ist stets erhöhte Vorsicht geboten, wenn es auf den Straßen bunt wird. Denn das immer beliebtere Kürbisfest bedeutet auch: Geisterstunde für Autofahrer – Süßes oder Saures und jede Menge Nebel.

Halloween mit vielen kleinen Geistern und Vampiren

An Halloween fordern kleine Geister und Vampire wieder „Süßes oder Saures“. Aber auch viele große Feierbiester werden unterwegs sein

Halloween mit vielen kleinen Geistern und Vampiren

An Halloween fordern kleine Geister und Vampire wieder „Süßes oder Saures“. Aber auch viele große Feierbiester werden unterwegs sein

Partys, Promille, Pumpkin-Panik – am 31. Oktober 2025 ist im Wortsinne Feiertag. Zwar wird bereits seit 2018 wieder ganz offiziell der Reformationstag begangen, doch die meisten, vor allem jüngere Menschen dürften hierzulande dabei eher weniger an den Augustinermönch und Theologen Martin Luther denken, sondern viel mehr an Halloween.

Und ähnlich wie zum Karneval treiben auch beim Kürbisfest allerlei „zwielichtige“ Geschöpfe ihr „Unwesen“. Vorsicht also, vor dem Tanz der Vampire.

Wenn es dunkel wird, krabbeln sie wieder vermehrt und verkleidet aus ihren „Verstecken“ und gehen auf Tour – kleine dunkle, grell geschminkte Gestalten und Geister.

Zumeist sind sie in Trupps und Begleitung von ein, zwei Eltern unterwegs. In den Städten ist ihre Dichte besonders hoch. Die Kids gehen dann von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures“ mit dem Ziel, möglichst zahlreiche Süßigkeiten zu ergattern.

An Halloween 2025 sind aber nicht nur viele kleine Feierbiester auf Tour, sondern auch noch viel mehr ausgewachsene. Der Grund: Es steht ein langes Wochenende an.

Zumal in den katholischen Ländern am Sonnabend (1. November) Allerheiligen ist, und deshalb für etliche Partys und Straßenfeste sorgen dürfte.

Wer selbst verkleidet zu einer Halloween-Party geht, darf beim Autofahren nicht durch die Verkleidung beeinträchtigt werden. Es gilt: Ob Karneval oder Kürbisfest, die Maskerade darf Sicht und Gehör des Fahrers nicht einschränken.

Bei einem Unfall kann sonst neben dem Ärger mit der Versicherung und drohendem Bußgeld schlimmstenfalls auch noch die Verletzung von Mensch und Tier dazu kommen.

Übrigens, nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich grundsätzlich keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen Alkohol verringern die Reaktionsfähigkeit, und das Fahren unter Alkoholeinfluss wird bei einer Kontrolle mit satten Bußgeldern und Strafen geahndet.

Auch Restalkohol sollte nicht außer Acht gelassen werden. Denn: Der Körper kann pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen und der verbleibende Restalkohol schränkt die Fahrtüchtigkeit ebenfalls noch stark ein.

Foto: AdobeStock

 

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