TÜV-Plakette ade: So teuer kann ein Mangel am Auto werden.Denn klebt die frische Prüfplakette erst mal am Kennzeichen, kommt der nächste Termin zur Hauptuntersuchung (HU) für viele Autofahrer, zumeist zwei Jahre später, trotzdem immer wieder völlig überraschend.
Dabei ist die HU für jeden Autobesitzer ein ganz wichtiger Termin – entscheidet sie doch über Weiterfahren oder Stehenlassen. Was passiert, wenn das Fahrzeug nicht ohne Beanstandungen durch die Prüfung kommt, welche verschiedenen Mängeleinstufungen es gibt und deren Konsequenzen für Fahrzeughalter, hat jetzt der TÜV-Süd aufgelistet.
Lautet das Gesamtergebnis „ohne Mängel", heißt es freie Fahrt mit neuer Prüfplakette für die nächsten zwei Jahre. Bei „geringen Mängeln" gibt es trotz kleinerer Beanstandungen wie einer defekten Begrenzungsleuchte die Plakette, jedoch muss die Reparatur unverzüglich, spätestens binnen eines Monats erfolgen.
Richtig ernst wird es bei „erheblichen Mängeln": Ohne Plakette müssen alle Mängel unverzüglich behoben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden, da die Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigt ist.
Die Kategorie „gefährliche Mängel" beschreibt erhebliche Mängel, die eine direkte Verkehrsgefährdung darstellen. Auch hier gibt es keine Plakette und eine Nachprüfung nach erfolgter Reparatur ist erforderlich.
Den schwersten Fall stellt die „Verkehrsunsicherheit" dar: Das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, die alte Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde wird informiert. Zusätzlich können Prüfer Hinweise in den Bericht aufnehmen, die vor sich abzeichnenden Problemen durch Verschleiß oder Korrosion warnen, aber keinen akuten Mangel darstellen.
Laut dem TÜV-Süd werden Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und die Einhaltung der Bau- und Wirkvorschriften geprüft – nicht aber optische oder komfortrelevante Aspekte.
Eine gute Vorbereitung kann böse Überraschungen vermeiden – am besten in dem Kfz-Meisterbetrieb des Vertrauens. Dort wird vorab fachkundig die Beleuchtung kontrolliert und geprüft, ob alle Lampen und Scheinwerfer funktionieren. Auch die Scheibenwischer sollten auf Beschädigungen begutachtet werden und ob die Reifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen.
Zur Sicherheitsausrüstung gehören im Übrigen Warndreieck, Warnweste und ein aktueller Verbandkasten, dessen Verfallsdatum zu beachten ist. Selbst die Hupe sollte getestet werden.
Zur Hauptuntersuchung gehört die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original. Bei Nachprüfungen ist zusätzlich der vorherige Untersuchungsbericht erforderlich – sonst wird dem TÜV-Süd zufolge eine komplette HU fällig.
Wurde die Abgasuntersuchung (AU) separat durchgeführt, muss der entsprechende Nachweis vorgelegt werden. Sonderausstattungen wie spezielle Felgen benötigen eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis. Wer sein Fahrzeug regelmäßig in einer Fachwerkstatt warten und die wichtigsten Punkte vorab kontrollieren lässt, hat gute Chancen auf eine problemlose HU.
Quelle: TÜV-Süd, Foto: Coparts