Eine Nebelbank, schwindende Sicht – und plötzlich reicht der Blick kaum noch bis zum nächsten Straßenabschnitt. Beim Autofahren im Nebel werden Abstände schwerer einschätzbar, Kontraste verschwinden.
Statistisch kracht es am häufigsten in den Morgenstunden zwischen 6 und 9 Uhr, wenn der Berufsverkehr am stärksten und der Nebel zumeist am dichtesten ist.
Wer jetzt ausschließlich auf Lichtautomatik und Notbremsassistent vertraue, könne sich in falscher Sicherheit wiegen, warnt jetzt die Sachverständigenorganisation Dekra.
Auch moderne Fahrzeugtechnik biete keinen vollständigen Schutz. Nebel könne Kameras und Sensoren beeinträchtigen, ein Notbremsassistent zu hohes Tempo und zu wenig Abstand nicht zuverlässig ausgleichen.
So gesehen lauert die erste Falle am Lichtschalter. Die Automatik erkennt Nebel der Dekra zufolge nicht immer und lässt das Auto unter Umständen mit Tagfahrlicht weiterfahren.
Deshalb blieben die Rückleuchten häufig dunkel. Folge: Das Fahrzeug ist von hinten schlechter zu erkennen.
Deshalb rät die Dekra bei erheblich eingeschränkter Sicht, das Abblendlicht manuell einzuschalten. Das sei bei Nebel, Schneefall oder Regen ohnehin tagsüber vorgeschrieben.
Ebenso entscheidend ist nach Dekra-Angaben das Tempo. Empfehlung: Taucht eine Nebelbank auf, frühzeitig Geschwindigkeit herausnehmen und kontrolliert abbremsen.
Denn laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf man nur so schnell fahren, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann.
Sinkt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 Meter, sind höchstens 50 km/h erlaubt. Erfordern die Verhältnisse ein niedrigeres Tempo, muss es weiter heruntergehen. Die 50 km/h sind eine Obergrenze, keine Sicherheitsempfehlung.
Und Vorsicht: Auch die Rücklichter des Vordermanns sind kein verlässlicher Wegweiser. Wer sich daran orientiert und aufschließt, riskiert einen Auffahrunfall, sobald weiter vorn stark gebremst wird.
Abstand halten statt hinterherziehen lautet deshalb die Devise. Fernlicht helfe ebenfalls nicht: Nebeltröpfchen streuen das Licht. Dadurch kann ein heller Schleier entstehen, der die Sicht zusätzlich verschlechtert.
Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.
Und Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf gemäß StVO (§17, Abs. 3) ausschließlich dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Und: Wird die Sicht wieder besser, muss sie ausgeschaltet werden, damit sie andere nicht blendet.
Was können Fahrzeughalter tun, um besser vorbereitet in die Nebelsaison zu gehen? Zur Vorsorge gehören saubere Scheiben innen und außen, intakte Scheibenwischer und eine funktionierende Beleuchtung, die im Zweifel in einer Fachwerkstatt des Vertrauens überprüft werden sollte.
Quelle und Foto: Dekra







