Frohe Kunde für alle Kfz-Meisterbetriebe, freie Fachwerkstätten und Verbraucher: Fahrzeughersteller dürfen laut Klarstellung des BGH vom 25. September 2025 unabhängigen Kfz-Werkstätten den Zugang zu essenziellen Reparaturdaten nicht verwehren.
Mit dem abgewiesenen Revisionsantrag des Stellantis-Konzerns manifestiert das Gericht die Wahlfreiheit der Verbraucher und stärkt den freien Wettbewerb auf dem Werkstattmarkt.
Für viele Betriebe ist der uneingeschränkte Zugriff auf die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) existenziell: Nach jeder Reparatur, insbesondere in hochmodernen Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen wie Spurhalter oder Notbremse, müssen Rekalibrierungen korrekt und sicher erfolgen – hierfür sind umfassende Fahrzeugdaten unerlässlich.
Denn: Fehlende Zugriffsrechte könnten zu sicherheitsrelevanten Fehlfunktionen und Mängeln führen.
Die Rechtslage war bereits durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober 2023 (AZ: C-296/22) eindeutig. Mit Urteil vom 17. Januar 2025 bestätigte zudem das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Rechtswidrigkeit der Zugangsbeschränkungen und wies die Berufung von Stellantis zurück (6 U 58/24).
Gleichwohl argumentierte die Automobilbranche weiter mit Interpretationsspielräumen und klärungsbedürftigen Details. Nun ist jedoch klar: Markenunabhängige Werkstätten dürfen uneingeschränkt und unmittelbar auf alle relevanten Fahrzeuginformationen zugreifen.
Neben praktischen Vorteilen für die Betriebe stärkt das Urteil auch den Verbraucherschutz – denn Fahrzeughalter können frei zwischen Anbieter und Werkstattmodell wählen, und dürfen dadurch keine Abstriche bei Service, Sicherheit oder Datenschutz erleiden.
Auch die Überprüfung der Cybersicherheit bleibt laut Gericht gesichert, da IT-Experten und unabhängige Prüforgane eingebunden werden.
Der Weg für faire Wettbewerbsbedingungen, transparente Werkstattleistungen und die Stärkung unabhängiger Anbieter scheint nun geebnet.
Quelle: openjur.de, Foto: Coparts







