Es weihnachtet sehr und den zahlreichen Gelegenheiten und Versuchungen sind einmal mehr Tür und Tor geöffnet.
Doch Achtung, was als geselliges Vergnügen bei Glühwein und Lichterglanz beginnt, kann schnell höchst ernüchternd wirken. Bereits nach einer heißen Tasse Punsch kann der Fahrtüchtigkeit ein eiskalter Strich durch die Rechnung gemacht werden. Denn speziell zuckerhaltige und warme Getränke wie Glühwein sind tückisch.
Wer nach dem süßen Schluck zu viel am Steuer erwischt wird, nimmt die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf, riskiert Strafen, Führerschein und wohl auch ziemlich sicher den Weihnachtsfrieden. Tipp: Besser weiterfeiern, Bus oder Taxi nehmen – und das Auto in der besinnlichen Nacht einfach mal stehenlassen.
Bietet doch die Vorweihnachtszeit Anlässe genug, um im Kreise der Familie, Freunden oder Kollegen ein, zwei Becher zu trinken. Weihnachtsmarkt statt Weihnachtsfeier wird auch immer beliebter, verlegen doch viele Betriebe ihre Firmenfeier inzwischen auf den Adventsmarkt und laden dort ihre Mitarbeiter zum Umtrunk ein.
Und das passiert im Körper: Durch die Wärme werden die Blutgefäße erweitert und der Kreislauf angeregt. Der Alkohol wird schneller aufgenommen, während die Koordinations-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit spürbar sinkt.
In geselliger Runde und an der frischen Luft wird der eigene Alkoholpegel dann jedoch leider oftmals unter-, die Fahrtüchtigkeit überschätzt. Folge: Das Unfallrisiko steigt erheblich!
Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen dem ADAC zufolge Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt sogar ein striktes Alkoholverbot. Also, Hände weg vom Steuer, wer getrunken hat.
Das gilt im Übrigen auch für den nächsten Morgen. Wer zuvor ordentlich gezecht hat, ist womöglich immer noch nicht fahrtüchtig. Denn der menschliche Körper baut in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Und: Weder durch Schlafen, Kaffee oder Energy-Drinks noch durch andere Tricks lässt sich dieser Prozess beschleunigen.
Ebenfalls keine gute Idee ist es, nach dem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt auf den E-Roller umzusteigen – die Promillegrenzen gelten nicht nur für Auto- und Motorrad-, sondern selbstverständlich auch für Rad- und E Rollerfahrer.
Quelle: ADAC, Foto: Fotolia







