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Gaffen: Sensationslust statt Verantwortung – Verursachern drohen harte Strafen

Peak Season und High Noon. Der Ferienverkehr geht in seine heißeste Phase. Auf Deutschlands Straßen ist bereits Hochsaison. Die Autobahnen sind voll, die Blechlawinen schier unendlich. Stress und Hektik, Baustellen und rücksichtsloses Fahren – leider nehmen jetzt auch wieder die Unfälle extrem zu. Alles schlimm genug. Am widerlichsten sind dabei jedoch Gaffer, die nichts besseres zu tun haben, als das Leid auch noch zu beobachten oder gar zu dokumentieren. Zu Recht drohen deshalb dafür empfindliche Strafen.

Unfall durch Handy-Perspektive

Gaffen geht gar nicht! Vielmehr geht es um Anstand, Respekt und Mitgefühl. Wem die Sensationslust wichtiger ist, statt zu helfen, muss mit drakonischen Strafen rechnen

Unfall durch Handy-Perspektive

Gaffen geht gar nicht! Vielmehr geht es um Anstand, Respekt und Mitgefühl. Wem die Sensationslust wichtiger ist, statt zu helfen, muss mit drakonischen Strafen rechnen

Insbesondere jetzt zur Urlaubszeit kommt es wieder täglich zu zahlreichen Verkehrsunfällen auf Deutschlands Straßen. Während Rettungskräfte oft um Leben und Gesundheit der Beteiligten kämpfen, bleibt ein Phänomen leider allgegenwärtig: das Gaffen.

Immer wieder verlangsamen Autofahrer bewusst ihr Tempo, um das Unfallgeschehen zu betrachten – einige zücken sogar ihr Smartphone, um zu filmen. Vielen ist dabei nicht bewusst: Dieses Verhalten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Als Gaffer gilt, wer sich an einem Unfallort auf das bloße Beobachten beschränkt oder sogar Aufnahmen macht, anstatt Hilfe zu leisten.

„Dieses Verhalten ist nicht nur respektlos, sondern auch gefährlich: Oftmals blockieren Gaffer Zufahrtswege, verursachen Folgeunfälle, behindern Rettungskräfte bei ihrer wichtigen Arbeit und gefährden damit aktiv Menschenleben“, unterstreicht Andrea Häußler vom TÜV-Süd. Und das Mitglied der Geschäftsleitung Life Service weiter: „Jeder kann im Straßenverkehr in eine Notsituation geraten. Wer selbst einmal auf Hilfe angewiesen ist, weiß, wie wichtig Respekt und Rücksicht im Ernstfall sind.“

Denn für Unfallopfer ist es besonders belastend, in einer ohnehin traumatischen Situation von Fremden beobachtet oder sogar gefilmt zu werden.

Noch gravierender wird es, wenn diese Aufnahmen später in sozialen Netzwerken geteilt werden – oft aus reiner Sensationslust. Dies stellt nicht nur eine seelische Zusatzbelastung dar, sondern auch eine Verletzung der Menschenwürde.

Wie aber verhalten sich Autofahrer richtig? Wer als Ersthelfer an einem Unfall eintrifft, sollte zunächst die Unfallstelle absichern. Das bedeutet: Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anlegen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.

Bei Verletzten ist umgehend der Notruf 112 zu wählen. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sollte – soweit möglich – Erste Hilfe geleistet werden.

Wer hingegen an einem bereits abgesicherten Unfall vorbeifährt, sollte zügig und ohne unnötiges Bremsen weiterfahren. Das Anfertigen von Fotos oder Videos ist unbedingt zu unterlassen.

Ein ebenso wichtiger Aspekt bei Unfällen ist das frühzeitige Bilden einer Rettungsgasse. Dennoch wird sie auf mehrspurigen Straßen häufig erst dann freigemacht, wenn Einsatzfahrzeuge bereits sichtbar sind – und das kann wertvolle Zeit kosten.

Bereits seit 2017 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, bei stockendem Verkehr oder schon bei Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse zu bilden. Wer diese Regel ignoriert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Kommt es dadurch zu einer Behinderung der Rettungskräfte, Gefährdung oder einem Unfall, drohen deutlich härtere Sanktionen – bis hin zu einem Fahrverbot.

Wer dagegen als Gaffer auffällt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Gaffen als Ordnungswidrigkeitkann mit einem Bußgeld zwischen 20 und 1.000 Euro belegt werden.

Das Filmen oder Fotografieren von Unfallopfern (selbst ohne Veröffentlichung) ist eine Straftat nach § 201a StGB und wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.

Unterlassene Hilfeleistung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock

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