Vor der großen Urlaubstour sollten Autofahrer ohnehin einen gründlichen Fahrzeugcheck in einer Fachwerkstatt durchführen lassen. Um den Verbandkasten im Wagen machen sich indes nur wenige Autofahrer Gedanken – Hauptsache, er ist an Bord.
Ein Fehler. Denn das Erste-Hilfe-Set ist im Notfall wichtig, bei Unfällen wie auch anderen Verletzungen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) wird es deshalb seit 1971 geprüft: Auf Vorhandensein, auf Vollständigkeit und auf Aktualität des Inhalts.
Wer sich auskennt, kann besser helfen: Deshalb rät die Prüforganisation dazu, sich mit dem eigenen Kfz-Verbandkasten vertraut zu machen: Befindet er sich an einer gut zugänglichen Stelle im Fahrzeug? Welches Material ist darin enthalten und wie wird es aufbewahrt? Sind noch keine Haltbarkeitsdaten überschritten? Und vor allem: Wie leistet man mit dem Verbandkasten Erste Hilfe?
Im Übrigen, gilt dies nicht nur vor dem bevorstehenden Ferientrip, sondern erst recht vor einer anstehenden Hauptuntersuchung (HU).
Nicht selten vermerkt der HU-Sachverständigedabei im Prüfprotokoll das Fehlen oder den Zustand des Erste-Hilfekastens als „geringen Mangel“, selbst wenn Scheinwerfer, Auspuff, Bremsen, Lenkung, Reifen in Ordnung sind, die Prüfplakette bereits auf dem Nummernschild klebt.
Gemäß Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht, und es muss der jeweils aktuellen DIN-Norm entsprechen.
Selbige wurde im Februar 2022 aktualisiert. Danach gehören nunmehr zwei medizinische Masken zum Bestandteil des Verbandkastens. Bestehendes Erste-Hilfe-Material darf weiterverwendet werden, es besteht keine Nachrüstpflicht.
Allerdings dürfen laut dem Bundesministeriums für Verkehr (BMV) seit dem 1. Februar 2023 nur noch Verbandkästen in Umlauf gebracht werden, die der aktuellen DIN-Norm 13164 von 2022 entsprechen.
Dabei sollten Autofahrer unbedingt beachten, dass es für bestimmte Verbandsmaterialien ein Verfallsdatum gibt. Der Grund: Wenn das Verbandsmaterial im Auto z. B. großen Temperaturschwankungen unterworfen ist, verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität, Pflaster verspröden, Einmalhandschuhe werden rissig.
Und: Wer keinen ordnungsgemäßen Verbandkasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von fünf Euro und bei der Hauptuntersuchung eben einen geringen Mangel.
Quelle: GTÜ, Foto: AdobeStock