Auto & Kosten

Staumelder: Notdurft auch bei Stillstand nicht erlaubt

Die Ferienwelle rollt unvermindert weiter. Während es für viele Autofahrer bereits zurück geht, starten andere erst ihre Urlaubstour. Allen gemein ist der unvermeidliche Stau - besonders zu dieser Jahreszeit. Und: Zumeist bleibt es nicht nur bei einem davon. Kommt es gar zu längeren Stillständen stellt sich oftmals die drängende Frage: Was tun, wenn es wirklich pressiert?

Stau, Autobahn, Menschen

Grundsätzlich darf die Fahrbahn gemäß StVO nicht betreten werden – auch nicht während eines Staus

Stau, Autobahn, Menschen

Grundsätzlich darf die Fahrbahn gemäß StVO nicht betreten werden – auch nicht während eines Staus

Auf den Autobahnen auf dem Weg an die Küsten, in den Süden oder zurück sind nicht zuletzt wegen der zahlreichen Baustellen Staus programmiert. Und wir wissen, Mr. Murphy schlägt immer dann zu, wenn es am wenigsten passt. Der Automobilclub Europa (ACE) hat jetzt Tipps zusammengestellt, für den Fall der Fälle: Was tun, wenn ich oder mein Kind auf die Toilette muss? Was ist verboten und gibt es Möglichkeiten der Abhilfe?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft wenig Linderung. Im Gegenteil sie ist sehr eindeutig, was das Betreten von Autobahnen betrifft. Denn der Paragraf 18 Abs. 9 StVO besagt: Fußgänger haben auf der Autobahn nichts zu suchen und dürfen sie auch nicht betreten. Laut der Vorschrift ist es dabei unerheblich, ob sich der Verkehr staut oder nicht. Vielmehr ist es verboten, das Auto nur kurz im Stau zu verlassen – auch für einen schnellen Toilettengang.

Was also können die Insassen tun, wenn der Druck kaum noch auszuhalten Ist? Die schlechte Nachricht lautet: wenig! Gesetzeskonforme Abhilfe verschaffen lediglich und einzig kleine „Notfalltoiletten“ und „Taschen-WCs“. Dem ACE zufolge gibt es selbige für Kinder und Erwachsene bereits für wenige Euro, bestellbar beispielsweise über das Internet. Das wirke auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich oder sogar befremdlich, jedoch sei die Benutzung laut ACE allemal empfehlenswerter, als potenziell sein Leben durch das Betreten der Fahrbahn zu riskieren.

Im Übrigen, auch Motorradfahrer haben es keineswegs leichter. Das Hindurchschlängeln ist ohnehin verboten, genauso wie die unrechtmäßige Nutzung der Rettungsgasse oder des Standstreifens und wird dem ACE zufolge streng geahndet. Lediglich in Notfällen dürften Motorradfahrer auf dem Seitenstreifen anhalten, etwa wenn ein Hitzschlag drohe. Die Notdurft zähle allerdings nicht dazu. Zwar könne man das Einnässen als ehrverletzend werten, jedoch werde dem Schutz anderer bei der Interessenabwägung in der Regel Vorzug gegeben.

Klar im Vorteil sind in solchen (Not)fällen, Passagiere eines Campers. Ist die Zündung aus und der Camper steht, darf die bordeigene Toilette laut dem ACE benutzt werden. Wichtig: Wenn sich der Verkehr wieder in Bewegung setzt, müssen auch alle Mitfahrer wieder auf ihren Plätzen sein.Wohnwagen hätten allerdings hierbei das Nachsehen, da zunächst das Fahrzeug verlassen und die Fahrbahn betreten werden müsste.

Quelle: ACE, Foto: AdobeStock

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.