Seit diesem Monat ist das EU-weite „Recht auf Reparatur“ in Deutschland in Kraft.
Autos und damit auch beschädigte Windschutzscheiben fallen zwar nicht darunter, gleichwohl gilt auch hier: Oftmals ist eine Reparatur deutlich günstiger als der wesentlich teurere Komplettaustausch. Es spart zudem nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Ressourcen.
Denn etwa ein Drittel der Steinschläge in Windschutzscheiben ist reparabel, wie jetzt der TÜV-Süd berichtet.
Der Austausch einer Windschutzscheibe kostet dem TÜV-Süd zufolge in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro. Bei modernen Fahrzeugen mit komplexer Technik können die Kosten auch schnell auf 2.000 Euro oder mehr steigen.
Eine Reparatur mit Kunstharz ist laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zulässig, solange der Schaden nur die Scheibenaußenfläche und nicht die Kunststofffolie oder Innenscheibe betrifft, außerhalb des Fernsichtfelds liegt und eine Größe von fünf Millimetern nicht überschreitet.
Glaubt man der abendlichen TV-Werbung, dann lauert das Unheil jederzeit und hinter jeder Kurve. Die Windschutzscheibe wird beschädigt.
„Richtig ist, dass selbst aus kleinen Glasschäden große werden können, allerdings nicht so, wie es einem manche TV-Werbung suggeriert“, schildert Alexander Bausch vom TÜV-Süd seine Erfahrungen: „Gleichwohl sollten Autofahrer möglichst rasch eine Fachwerkstatt ansteuern.“
Für die Steinschlag-Reparatur nutzen die Profis Kunstharz. Nach der Reinigung und dem Entfernen von Luft mittels einer Vakuumpumpe wird das Füllmaterial mit einem Injektor in das Einschlagloch gepresst und anschließend unter UV-Licht ausgehärtet.
Das Finish setzen Glasreinigung und -politur. Scheibenantenne und Heizdrähte werden durch die Reparatur nicht zerstört, weil in dieser Tiefe nicht gearbeitet wird. Unter dem Strich muss man nach TÜV-Süd-Angaben bei dieser Reparatur mit etwa 150 Euro rechnen.
„Welche Schäden auf die kostensparende Art ausgebessert werden dürfen, definiert die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung“, erläutert der TÜV-Süd-Fachmann.
Die Einschlagstelle darf demnach nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegen und ihr Durchmesser höchstens fünf Millimeter betragen. Risse dürfen nicht mehr als fünf Zentimeter lang sein und sich nicht im Randbereich der Scheibe befinden.
Zudem darf weder die Innenscheibe noch die sich zwischen den beiden Schichten der Verbundglasscheibe liegende Folie Beschädigungen aufweisen.
Zur Orientierung: Das Fernsichtfeld wird durch einen 29 cm breiten Streifen mittig über dem Lenkrad gebildet, der durch das Scheibenwischerfeld nach oben und unten begrenzt wird.
Leichte, großflächige Kratzspuren oder matte Stellen können die Profis im Kfz-Meisterbetrieb des Vertrauens ebenfalls wieder auf Vordermann bringen.
Dazu benutzen sie spezielle Glaspolituren. Bausch: „Die Arbeit setzt allerdings neben der richtigen Poliermaschine Erfahrung voraus, ein Fall ebenfalls für die Fachwerkstatt und lohnend vor allem für Oldtimer, für die es keine oder nur sehr teure Ersatzteile gibt.“
Quelle: TÜV-Süd, Foto: Coparts






