Auto & Kosten

Straßenverkehr: Etliche Änderungen für Autofahrer in 2018

Happy New Year! Neues Jahr, neues Glück? „Schaun mer mal.“Für die Autofahrer bedeutet es in jedem Fall neue Pflichten und neue Regelungen. Das betrifft beispielsweise die Kfz-Steuer genauso wie den Abgas-TÜV. Was sich alles in 2018 ändert, erfahren Sie hier.

Für Autofahrer bringt 2018 etliche Änderungen mit sich

Für Autofahrer bringt 2018 etliche Änderungen mit sich

Kaum ist das neue Jahr angebrochen geht es bereits den ersten guten Vorsätzen an den Kragen. Ebenso schnell müssen sich die Autofahrer auf Neues einstellen. Denn ab dem 1. Januar treten einige wichtige Änderungen in Kraft. Wegen der schlechten Luft in vielen Städten, wurde die Abgasuntersuchung (AU) deutlich verschärft. Ab sofort reicht deshalb die sogenannte Onboard-Diagnose nicht mehr aus. Wurden bisher die Werte erst mit einer nachträglichen Endrohrmessung überprüft, wenn eine Fehlermeldung auftrat, ist sie jetzt zwingend vorgeschrieben.

Ebenso ratsam ist ein Blick aufs Nummernschild. Ist die Plakette rosa, hätte die Hauptuntersuchung (HU) bereits bis spätestens Ende 2017 durchgeführt werden müssen. Es drohen Bußgelder! Ist die Plakette grün, muss der Wagen in 2018 zum TÜV. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, erkennen Autofahrer ebenfalls mit einem Blick auf die Plakette am hinteren Nummernschild. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste HU an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den betreffenden Monat. Zudem ist die nächste HU-Fälligkeit auch  im Fahrzeugschein eingetragen.

Noch in weiter Ferne ist der 1. September 2018. Trotzdem sollten Autofahrer dieses Datum schon jetzt ins Kalkül nehmen. Denn dann wird eine höhere Kfz-Steuer fällig. Der Grund: Ab dem 1. September 2018 liegen nicht mehr die Verbrauchswerte zugrunde, die über den bisher verwendeten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ermittelt wurden, sondern es wird die Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure (WLTP), der weltweit harmonisierte Zyklus für leichte Fahrzeuge, zur Berechnung der Kfz-Steuer herangezogen.

Unterschied: Anstatt wie bisher nur 20 Minuten mit niedriger Geschwindigkeit, wird jetzt wesentlich dynamischer getestet. Beim WLTP-Verfahren fließen nun in rund 30 Minuten vier unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile, vom Innenstadtverkehr bis zur Autobahnfahrt, sowie spürbar mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge in die Berechnung ein. Logische Folge: Die Verbrauchswerte dürften merklich höher ausfallen, da sie dadurch deutlich praxisnäher ermittelt werden.

Foto: Fotolia

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