An der Sommerzeit scheiden sich die Geister. Viele wollen sie abschaffen, andere freuen sich über den Zugewinn an Tageslicht. Rehe, Hirsche und Wildschweine verhalten sich wie immer, denn für Wildtiere spielt die Sommerzeit keine Rolle.
Für Autofahrer allerdings schon und zwar in einem nicht unerheblichen Maße. Schließlich fällt der morgendliche Berufsverkehr im April zeitweise wieder in die Dämmerung, wenn auch viele Tiere hochgradig dämmerungsaktiv sind.
Davor warnt jetzt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Gerade im Frühjahr steigt das Risiko deutlich“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführer des GDV. Und weiter: „Vorausschauendes Fahren hilft, sich und andere bei Wildwechsel nicht zu gefährden.“
Dem GDV zufolge haben rund 276.000 Wildunfälle alleine im Jahr 2024 Schäden von mehr als 1,1 Milliarden Euro verursacht.
Demnach sei die durchschnittliche Schadenhöhe im Vergleich zum Vorjahr von etwa 3.850 auf rund 4.100 Euro gestiegen. Gründe sind laut dem GDV unter anderem höhere Preise für Ersatzteile sowie gestiegene Stundensätze in Werkstätten.
Zwar ereigneten sich Wildunfälle das ganze Jahr über, jedoch besonders hoch ist das Risiko im Frühjahr, insbesondere in den Monaten April und Mai. Gefährlich sind nach GDV-Angaben vor allem Dämmerungsphasen, wenn Tiere unvermittelt auf die Fahrbahn laufen.
Autofahrer sollten Wildwechsel-Warnschilder ernst nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Taucht ein Tier auf der Straße auf, gilt: abbremsen, Licht abblenden und hupen. Fernlicht oder Lichthupe sollten nicht eingesetzt werden, da geblendete Tiere häufig stehen bleiben.
Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. Ausweichmanöver können zu schwereren Unfällen führen, etwa durch Kollisionen mit Bäumen oder anderen Fahrzeugen.
Nach einem Unfall ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu verständigen. Verletzte oder getötete Tiere sollten nicht berührt werden. Das Bergen übernimmt der zuständige Förster oder Jagdpächter.
Für eine schnelle Schadenregulierung empfiehlt es sich, Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Fahrzeug zu machen sowie eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen.
Schäden am eigenen Fahrzeug durch Haarwild wie Rehe oder Wildschweine werden von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen. Viele Versicherer haben ihren Schutz inzwischen erweitert und decken auch Unfälle mit weiteren Tierarten ab.
Laut GVD hat ein Wildunfall jedoch keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Wer ausschließlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, müsse indes Schäden am eigenen Fahrzeug selbst tragen.
Quelle: GDV, Foto: Fotolia / AdobeStock







