Frost und Wintereinbruch kommen schneller als Autofahrer denkt. Immer wieder weisen auch Versicherer nicht ohne Grund daraufhin, dass mangelhafte Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen spürbare Einschränkungen beim Versicherungsschutz haben kann und in besonderen Fällen sogar Regressansprüche an den Fahrzeughalter gestellt werden könnten.
Die Gründe liegen auf der Hand: Obwohl es in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die Bereifung den Wetterverhältnissen entsprechend anzupassen. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Kommt es deswegen zu Verkehrsbehinderungen, Gefährdungen oder gar einem Unfall, erhöhen sich die Strafen empfindlich.
Das könnte also so manchen Autofahrer teuer zu stehen kommen. Denn: Mit dem Winter ist das ja auch immer so eine Sache. Letztlich verhält er sich ähnlich unzuverlässig wie der Sommer: Er kommt bestimmt, aber wann können nicht einmal die Wetterfrösche vorhersagen.
Deshalb gilt: Der kluge Autofahrer baut vor, handelt vorausschauend und wartet nicht bis es friert, die ersten Schneeflocken fallen oder alle anderen kommen! Jetzt ist die richtige Zeit, den Reifenwechsel anzugehen. Am besten in einem Kfz-Meisterbetrieb.
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