Auto & Kosten

Abschlepp-Ärger: Urlaubsfalle temporäres Halteverbot

Sommerferien, die schönste Zeit des Jahres. Wer nicht mit dem Auto verreist, erspart sich verstopfte Autobahnen, An- und Abreisestress. Doch Vorsicht, obwohl der eigene Wagen Zuhause bleibt, können böse Überraschungen bei der Rückkehr drohen. Gerade zu den Ferienstoßzeiten haben Abschleppdienste Hochkonjunktur.

Abschlepp-Ärger temporäres Halteverbot. Spätestens nach drei Tagen nach dem Rechten sehen

Abschlepp-Ärger temporäres Halteverbot. Spätestens nach drei Tagen nach dem Rechten sehen

Das Auto in die Garage oder auf den eigenen Stellplatz fahren, Sachen packen und ab in den Urlaub – keine Probleme. Für Straßenparker sieht die vermeintlich risikolose Angelegenheit leider schon deutlich kniffliger aus. Abschleppgefahr droht, wenn beispielsweise ein mobiles oder temporäres Halteverbot eingerichtet wird.

Vorübergehende bzw. kurzfristige Parkverbote können laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zu unterschiedlichsten Anlässen eingerichtet werden. Dazu zählen beispielsweise ein Sportereignis oder ein Straßenfest genauso wie der Politikerbesuch, Dreharbeiten für den nächsten Tatort oder der Umzug eines Nachbarn. Das mobile Halteverbot muss mindestens 72 Stunden vor dem betreffenden Ereignis gut sichtbar aufgestellt werden. Nach Ablauf der Dreitagesfrist darf abgeschleppt werden.

Tipp: Auf der buchstäblich sicheren Straßenseite parkt, wer spätestens alle drei Tage nach seinem Auto sieht oder den Parkplatz kontrollieren lässt. Wenn man verreist ist, könnte diese leichte Aufgabe beispielsweise derjenige übernehmen, der sich während der Urlaubsabwesenheit auch um Haustürschlüssel, Post und Blumen kümmert.

Foto: Fotolia

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.