Auto & Kosten

Blechschaden: Wie ermittle ich die Versicherung des Unfallgegners?

Ob Ferien oder Brückentage spätestens zu Pfingsten steht die nächste große Reisewelle in 2019 an. Leider steigt dadurch auch die Gefahr eines Verkehrsunfalls. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kracht es mehr als vier Millionen Mal im Jahr auf Deutschlands Straßen. glücklicherweise meist ohne Personenschäden. Auch wenn es glimpflich ausgeht, bleibt fast immer ein Blechschaden. Im Fall der Fälle hilft der Zentralruf der Autoversicher weiter.

Bei der Schadensaufnahme am Unfallort gehört die Ermittlung der Versicherung des Unfallgegners zu wichtigsten Formalitäten

Bei der Schadensaufnahme am Unfallort gehört die Ermittlung der Versicherung des Unfallgegners zu wichtigsten Formalitäten

Autofahrer sollten nicht nur das Reisegepäck umsichtig gepackt haben, sondern auch für den Fall der Fälle gerüstet sein. Denn nicht immer läuft am Unfallort alles reibungslos ab. Oft ist die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt oder es gibt Sprachbarrieren, wenn es sich um ausländische Verkehrsteilnehmer handelt. Seit mehr als vierzig Jahren hilft hier der Zentralruf der Autoversicherer durch zuverlässige Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Benötigt werden nur das gegnerische Kennzeichen, der Schadentag und das Unfallland. Der Zentralruf ist telefonisch erreichbar unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0, für Anfragen aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300. Es empfiehlt sich, die Rufnummern des Zentralrufs im Handy einzuspeichern.

Alternativ kann die Anfrage zur gegnerischen Haftpflichtversicherung online über die neue Webseite gestellt werden. Unter www.zentralruf.de gelangen Geschädigte, egal ob über Desktop, Tablet oder Smartphone, schnell zum entsprechenden Anfrageformular und erhalten weitere Informationen.

Bei Unfällen im EU-Ausland sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz kann ebenfalls die Online-Auskunft des Zentralrufs der Autoversicherer genutzt werden. Zusätzlich gibt es eine englische Version der Online-Abfrage, um Sprachbarrieren zu vermeiden.

Quelle und Foto: GDV DL

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