Service & Sicherheit

Teile- und Zubehör: Verkauf trotz Corona-Krise weiter möglich

Das Corona-Virus sorgt für noch mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Davon ist jedoch das Werkstattgeschäft, Stand 23. März 2020, nach wie vor nicht betroffen. Das Gleiche gilt für den Teile- und Zubehörvertrieb. Da ein Kfz-Meisterbetrieb als systemrelevant gilt, weil er die individuelle Mobilität mit aufrecht erhält, darf er weiterhin seine Dienstleistung anbieten. Sind Ersatzteile für den Erhalt und/oder die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs notwendig, dürfen sie in der Fachwerkstatt auch verkauft werden.

Sind Ersatzteile oder Zubehör in Verbindung mit einer Dienstleistung notwendig, darf die Fachwerkstatt sie auch mit verkaufen

Sind Ersatzteile oder Zubehör in Verbindung mit einer Dienstleistung notwendig, darf die Fachwerkstatt sie auch mit verkaufen

Schwierige Zeiten, viele neue Richtlinien. Seit dem 22. März 2020 haben Bund und Länder ihre Leitlinien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nochmals verschärft. Während der Fahrzeugvertrieb zurzeit ausgesetzt ist, läuft der Teile- und Zubehörverkauf in der Kfz-Werkstatt weiter.

 

Zwar wurde der stationäre (Auto-)Handel untersagt, gleichzeitig soll aber die individuelle Mobilität weiterhin gewährleitet werden. Dafür benötigt es zwingend den geöffneten Kfz-Meisterbetrieb. Dort können Autofahrer beispielsweise ihr defektes Fahrzeug reparieren lassen. Ebenso sind Inspektion, Wartung und Fahrzeugcheck möglich. Auch der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen gehört zu den erlaubten Dienstleistungen.

 

Werden im Zuge dieser Arbeiten Ersatzteile oder Zubehör benötigt, dürfen sie auch in Verbindung mit der beauftragten Dienstleistung, z. B. einer Reparatur, mit verkauft werden. Das gilt allerdings nicht für sogenannte Tresengeschäfte. Wer also beispielsweise beim Räderwechsel eine schicke Felge entdeckt, muss mit dem Kauf warten bis die Beschränkungen aufgehoben sind. Auch die Bevorratung mit Motoröl ist nicht möglich, es sei denn die Flüssigkeitsanzeige ist im roten Bereich und es droht ein Motor- oder Getriebeschaden.

 

Foto: Coparts

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