Service & Sicherheit

Auto überladen: Zu viel Gepäck geht nicht nur auf die Achsen

Frohe Ostern! In Zeiten von Corona eher unwahrscheinlich. Dennoch wollen viele Deutsche die Feiertage für einen Tagesausflug oder Kurztrip nutzen. Ob ans Meer, in die Berge oder einfach ins Grüne geht es zumeist mit dem Auto. Doch Vorsicht, wer mit Kind und Kegel unterwegs ist, hat schnell zu viel Gewicht an Bord. Gerade vor längeren Touren sollten Autofahrer unbedingt auf das zulässige Gesamtgewicht und die Achslast achten, warnt der ADAC. Sonst drohen neben hohen Bußgeldern samt Punkten in Flensburg Schäden am Fahrzeug - und das kann dann richtig teuer werden.

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Zwar gelten vielerorts Ausgangssperren, das dürfte jedoch viele Deutsche kaum davon abhalten, tagsüber einen Osterausflug zu unternehmen. Wenn die ganze Familie unterwegs ist, kommt schnell viel Gepäck zusammen. Vier Personen, Kindersitz und Kinderwagen, Spielzeug, Luftmatratze, Handtücher, Proviant und Getränke, das läppert sich. Was viele Autofahrer dabei übersehen: Ruckzuck ist das Fahrzeug überladen, hat zulässiges Gesamtgewicht und Achslast überschritten.

Darauf weist jetzt auch der ADAC wieder hin. Bei einem Test hat der Automobilclub festgestellt, dass es für eine Überladung gar nicht so viel braucht: Dachbox, Fahrradträger für die Anhängerkupplung und ein vollgepackter Kofferraum können schon zu viel sein. Denn laut ADAC beträgt die maximale Zuladung, auch bei vielen neueren Wagen, oft weniger als 500 Kilogramm.

Zu viel Ladung oder gar Überladung ist gefährlich, da es die Fahrdynamik negativ beinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen kann. Der Bremsweg kann sich verlängern, auch Ausweichmanöver verlaufen träger und benötigen mehr Raum. Im Ernstfall kann das Auto trotz ESP ins Schlingern kommen. Nicht ohne Grund werden bei Überladung ein Bußgeld von bis zu 235 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt. Im Ausland können die Strafen sogar noch viel drastischer sein. In einigen Ländern darf man erst weiterfahren, wenn das Gewicht durch Ausladen wieder stimmt.

Wer wissen möchte wie viel sein Auto zuladen kann, muss einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werfen. Unter F sind das zulässige Gesamtgewicht und unter G das Leergewicht aufgeführt – die Differenz ergibt die Zuladung.

Doch nicht nur das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend. Auch die Belastung der Vorder- und Hinterachse muss beachtet werden. Die maximale Achslast finden Autofahrer in Zulassungsbescheinigung Teil I unter 8.1 (Vorderachse) und 8.2 (Hinterachse). Das Gewicht im Auto verteilt sich dem ADAC zufolge allerdings nicht gleichmäßig auf beide Achsen. Ladung im Kofferraum schlägt eher auf der Hinterachse zu Buche, auch das Gewicht des Fahrers wirkt zu 55 Prozent auf die Hinter- und nur zu 45 Prozent auf die Vorderachse. Noch deutlicher sieht es bei einem Fahrradträger mit Rädern auf der Anhängerkupplung aus. Da dieser hinter der Achse angebracht ist, setzt eine Hebelwirkung ein und das Fahrzeug wird vorne leichter und auf der hinteren Achse umso schwerer. Eine Stützlast von beispielsweise 75 Kilo am Heck belasten die Vorderachse mit 34 und die Hinterachse mit 109 Kilo.

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

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