Auto & Kosten

Falschparker: Die Knöllchen werden deutlich teurer

Bis die Ampel steht, wird’s noch dauern. Bei der Verschärfung des aktuellen Bußgeldkatalogs hat die Politik dagegen mächtig auf die Tube gedrückt und weit bevor die neue Regierung steht höheren Bußgeldern zugestimmt. Vor allem Rasern, Falschparkern, Posern und Rettungsgassen-Rowdies geht’s jetzt kräftig an den Kragen und an den Geldbeutel. Denn: Verkehrssündern wird künftig spürbar tiefer in die Tasche gegriffen.

Wer falsch parkt, muss künftig mit deutlichen höheren Knöllchen rechnen

Wer falsch parkt, muss künftig mit deutlichen höheren Knöllchen rechnen

Wegen eines Formfehlers waren die ursprünglich schon fürs letzte Jahr vorgesehenen Verschärfungen außer Vollzug gesetzt worden. Nach dem sich Bund und Länder im Frühjahr dieses Jahres auf einen gemeinsamen Konsens und regelkonforme Änderungen einigen konnte, wurde die angeschobene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun endlich, knapp ein halbes Jahr später, am 8. Oktober 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Sie soll noch in diesem Herbst in Kraft treten.

Richtig teuer wird’s dann unter anderem für Temposünder, Poser und Rettungsgassen-Rowdies. Mit deutlich schärferen Strafen müssen vor allem auch Falschparker rechnen. Künftig sind für ein normales Parkknöllchen bis zu 55 Euro fällig - fast das Vierfache zu den 15 Euro im alten Bußgeldkatalog. Darüber hinaus wird für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt.

Die sogenannten Auto-Poser müssen ebenfalls deutlich mehr berappen, wenn sie erwischt werden. So wird das Cruisen, also sinnloses Herumfahren beispielsweise auf einer exponierten, stadtbekannten Straße, als Belästigung gewertet. Kostete dieses Verkehrsdelikt bisher lediglich 20 Euro, stehen nun 100 Euro auf dem Strafzettel. Speziell wenn das Cruisen auch noch Lärm verursacht, etwa durch quietschende Reifen, Auspuffqualm oder heulende Motoren, wird die Polizei hellhörig.

Eine Unsitte, die Leben kosten kann, wird nun ebenfalls merklich schärfer bestraft und sorgt hoffentlich für mehr Einsicht und Achtsamkeit bei den Autofahrern. Denn jetzt wird das Nichtbilden oder unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro bestraft. Zudem drohen nun auch immer zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot wird übrigens unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben laut dem ADAC bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten dieses Verhalten jetzt ändern.

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.