Süßes, Saures oder gar ein Unfall? Dämmerung, dunkle Kostüme, aufgeregte Kinder. Mittendrin und auch dabei: die Autofahrer.
Wenn am 31. Oktober hierzulande wieder Tausende kleine Gespenster, Hexen und Skelette durch die Wohngebiete ziehen, kann schnell aus Gruselspaß bitterer Ernst werden.
Denn zumeist sind die kleinen dunklen Gestalten kaum sichtbar und garantiert unberechenbar, die Unfallgefahr groß. Ein unbedachter Schritt, abgelenkt auf der Jagd nach Süßigkeiten, zwischen zwei parkenden Autos hindurch auf die Straße und schon kann es womöglich zu spät sein.
Zumeist sind die Spukgestalten auch in Begleitung von ein, zwei Eltern unterwegs. In den Städten ist ihre Dichte besonders hoch.
Die typische Zeit dafür sind die frühen Abendstunden. Entsprechend sollten Autofahrer besonders vorausschauend und langsam fahren.
Eltern können Unfällen vorbeugen, indem sie die Kostüme ihrer Kinder mit Reflektoren ausstatten. Gute Exemplare leuchten im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht deutlich.
Zudem sind Taschenlampen sinnvolle Utensilien, mit denen die Kinder für Aufmerksamkeit sorgen können.
Wer selbst verkleidet zu einer Halloween-Party geht, darf beim Autofahren nicht durch die Verkleidung beeinträchtigt werden. Wie im Karneval gilt auch an Halloween: Die Verkleidung darf Sicht und Gehör des Fahrers nicht einschränken.
Bei einem Unfall kann sonst neben dem Ärger mit der Versicherung und drohendem Bußgeld auch noch die Verletzung von Personen dazu kommen.
Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich außerdem keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen Alkohol verringern die Reaktionsfähigkeit, und das Fahren unter Alkoholeinfluss wird bei einer Kontrolle mit satten Bußgeldern und Strafen geahndet.
Auch Restalkohol sollte nicht außer Acht gelassen werden. Denn: Der Körper kann pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen und der verbleibende Restalkohol schränkt die Fahrtüchtigkeit ebenfalls noch stark ein.
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