Während sich die meisten Menschen über die zurückgewonnene Stunde in der Nacht zwischen Sonnabend und Sonntag gefreut haben dürften, birgt die Zeitumstellung naturgemäß jetzt wieder etliche Gefahren für Autofahrer und Wildtiere.
So wurden laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) 2025 alleine in Deutschland rund 276.000 Wildunfälle registriert. Das entspricht mehr als 750 Unfällen pro Tag – oder rein rechnerisch fast alle zwei Minuten einem Wildunfall.
Zahlen die nicht nur überraschen, sondern für Autofahrer Warnung genug sein sollten. Denn gerade die Phase um die Zeitumstellung herum stellt ein besonders großes Risiko dar.
Der Berufsverkehr fällt in die Dämmerung und damit in eine Zeit, in der Wildtiere auf Nahrungssuche und daher besonders aktiv sind.
Autofahrer sollten deshalb speziell bei schlechter Sicht, nasser Fahrbahn und in Waldabschnitten äußerst aufmerksam fahren.
Wichtig ist, ein ausreichender Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen und den Fahrbahnrand im Blick zu behalten.
Taucht ein Tier auf, sollte man das Fernlicht ausschalten, die Geschwindigkeit reduzieren und hupen, damit sich das Wild gegebenenfalls aus der Starre löst.
Außerdem sollte stets mit weiteren Wildwechseln gerechnet werden.
Läuft ein Tier unmittelbar auf die Fahrbahn, gilt: nicht ausweichen und stark bremsen. So lassen sich schwere Unfälle im Gegenverkehr oder an einem Baum vermeiden.
Kommt es zur Kollision, sollte eine Warnweste angezogen, die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abgesichert und die Polizei verständigt werden.
Verletzte oder getötete Tiere in keinem Fall anfassen. Ein verletztes Wildtier befindet sich in Todesangst und steht unter enormem Stress. Wer sich ihm nähert löst unter Umständen heftige Abwehrreaktionen aus.
Wildtiere sind zudem häufig Träger von Parasiten und Krankheitserregern, die auf den Menschen übertragbar sind.
Darüber hinaus können menschlicher Geruch, lautes Reden oder gut gemeinte Streichelversuche das verletzte Tier noch mehr in Panik versetzen und zu einer heftigen Schockverschlimmerung führen.
Für die Schadenregulierung benötigt man außerdem eine Wildschadenbescheinigung.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock







