Auto & Kosten

Kfz-Versicherung: Beim Wechsel auch aufs Kleingedruckte achten

Stets im Herbst bricht es aus und grassiert ausschließlich unter Autofahrern. Nein, nicht die Grippe und auch nicht Corona, das Wechselfieber ist gemeint. Zumeist bis Ende November kann die alte Police gekündigt werden und für 2022 eine neue, oftmals günstigere Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Aber Vorsicht: Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte unbedingt auch das Kleingedruckte ganz genau beachten. Denn: Der Teufel steckt meist im Detail, wie ein Gerichtsurteil jetzt wieder zeigt.

Es macht einen gehörigen Unterschied, wenn das Auto vor statt in der Garage geparkt wird

Es macht einen gehörigen Unterschied, wenn das Auto vor statt in der Garage geparkt wird

Böses Erwachen. Erst war das Fahrzeug weg, dann gab´s nicht einmal die volle Entschädigung. Das war passiert: Eine Frau hatte ihren BMW nicht wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart in der Garage, sondern davor geparkt. Nach dem Autoklau forderte sie von ihrer Kfz-Versicherung entsprechende Entschädigung und machte den vollen Schaden geltend. Die Assekuranz lehnte allerdings die komplette Kostenübernahme ab, weil eine Vertragsverletzung vorgelegen habe.

Die verärgerte BMW-Fahrerin klagte nun und wurde von dem zuständigen Gericht eines Besseren belehrt. Denn bei dem zugrunde liegenden Fall entschied das Landgericht Magdeburg, dass tatsächlich eine Pflichtverletzung der Frau vorläge und sie deshalb den durch den Diebstahl entstandenen Schaden zum Teil selbst tragen müsse.

Im vorliegenden Urteil (AZ: 11 O 217/18) rügten die Richter, dass sich die Autofahrerin nicht an eine wichtige Verein­barung im Versiche­rungs­vertrag gehalten habe und sich dadurch das Diebstahlrisiko erhöht hätte. Deshalb würde ihr Schadensersatz in Höhe von 100 Prozent nicht zu stehen. 70 Prozent seien in diesem Fall angemessen.

Begründung: Die Fahrzeughalterin habe ja in dem betreffenden Versicherungsvertrag explizit angekreuzt, eine „Garagenparkerin“ zu sein und demzufolge von einem geringeren Versicherungsbeitrag profitiert, weil das Diebstahlrisiko in einer Garage fraglos niedriger sei und ein wesentliches Hindernis darstelle, als vor der Garageneinfahrt.

Diese Pflichtverletzung kostete die Klägerin letztendlich mehrere tausend Euro. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) rät daher dringend, sich an die Verein­ba­rungen in einem Versiche­rungs­vertrag zu halten. Dazu gehöre natürlich auch, sich die Bedingungen im Kleingedruckten Bewusst zu machen und selbige zu beachten.

Quelle: DAV, Foto: MN

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.