Service & Sicherheit

Ladungssicherung: Was beim Umzugstransport und bei Baumarktfahrten zu beachten ist

Im Mai, wenn der Frühling in voller Blüte steht, treibt es Hobbygärtner und Heimwerker in die Gartenzubehörshops und Baumärkte. Insbesondere zum Ende eines Monats haben auch Umzüge Hochkonjunktur. Und alle Beteiligten stellen sich dieselbe Frage: Wie transportiere ich große Topfpflanzen, schwere Holzmaterialien oder sperrige Möbel im Auto sicher von A nach B?

Total und bis unters Dach vollgestopfter Kofferraum

Zu viel Gepäck nicht ordnungsgemäß gesichert, ist keine gute Idee. Denn es kann schnell gefährlich werden und es drohen Bußgelder

Total und bis unters Dach vollgestopfter Kofferraum

Zu viel Gepäck nicht ordnungsgemäß gesichert, ist keine gute Idee. Denn es kann schnell gefährlich werden und es drohen Bußgelder

Auf die richtige und passende Ladungssicherung kommt es, darauf weist jetzt der ADAC Autofahrer wieder hin. Ob beim Umzug, nach dem Baumarktbesuch oder beim Transport von Pflanzen und Gartenzubehör – wer im Auto oder mit Anhänger unterwegs ist, sollte seine Ladung gut sichern.

Denn selbst leichte Gegenstände können bei einer Vollbremsung zum gefährlichen Geschoss werden, warnt der Automobilclub eindringlich. Für die Sicherheit entscheidend ist den Experten zufolge eine günstige Gewichtsverteilung.

Schwere Gegenstände gehören möglichst weit nach unten – am besten in den Koffer- oder Fußraum. Damit nichts verrutscht, sollten zudem Spanngurte oder Antirutschmatten verwendet und am besten formschlüssig gestaut werden.

Zerbrechliche Dinge wie Glasflaschen oder Vasen sollten besser nicht offen im Innenraum transportiert werden. Bei einem Unfall droht Verletzungsgefahr durch scharfe Splitter. Sicherer ist es nach ADAC-Angaben, empfindliche Gegenstände gepolstert in Kartons zu verpacken oder in Decken einzuwickeln.

Wer mit überstehender Ladung unterwegs ist, muss laut dem ADAC darüber hinaus einige Vorschriften beachten: So darf bei Fahrten bis zu 100 Kilometern Entfernung die Ladung bis zu drei Meter über das Heck hinausragen, bei längeren Strecken maximal nur noch 1,5 Meter.

Ab einem Überstand von mehr als einem Meter sei zudem eine Kennzeichnung Pflicht – zum Beispiel mit einer roten Fahne (die man auch bereits für eine bessere Sichtbarkeit bei einem Überstand von weniger als einen Meter anbringen könne).

Bei Dunkelheit sind gemäß dem ADAC zusätzlich ein rotes Licht und ein Rückstrahler vorgeschrieben. Zudem dürfe die Ladung grundsätzlich nicht nach vorn hinausragen. Eine Ausnahme gelte jedoch ab einer Ladungshöhe von 2,5 Metern – hier seien bis zu 50 Zentimeter erlaubt.

Wenn der Platz im Pkw nicht reicht, greifen indes viele Autofahrer auf einen Anhänger zurück. Doch auch warnen die ADAC-Experten: Falsche Beladung kann gefährlich werden.

So zeigten vom ADAC durchgeführte Brems- und Ausweichtests mit Anhängern, dass ein falsch beladenes Gespann schnell ins Schleudern geraten oder sogar umkippen könne.

Schwere Lasten sollten daher leicht vor der Achse des Anhängers platziert werden. Die maximal zulässige Stützlast sollte unbedingt ausgeschöpft werden, das sorge für eine gute Straßenlage und stabile Bremswirkung.

Denn auch beim Anhänger müsse die Ladung so gesichert sein, dass sie nicht verrutscht, umfällt, herunterfällt oder unnötigen Lärm verursacht – am besten mit Spanngurten, bei leichten Gartenabfällen mit einem Netz

Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, dem droht laut dem ADAC ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Bei Gefährdung sind es 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro und einen Punkt.

Egal ob Pkw oder Anhänger: Das zulässige Gesamtgewicht darf dem ADAC zufolge nicht überschritten werden. Denn werde die zulässige Gesamtmasse überschritten, habe dies großen Einfluss auf das Fahrverhalten: Der Bremsweg verlängere sich, Ausweichmanöver würden langsamer und bräuchten mehr Raum, die Schleudergefahr steige.

Die Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei Überladung drohe ein Bußgeld von bis zu 235 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.