Auto & Kosten

Unwetter: Teilkasko haftet bei Fahrzeugschäden nicht automatisch

Starkregen, Tornados, Hochwasser – zurzeit machen Unwetter Deutschland schwer zu schaffen. Insbesondere im Süden und Südwesten bringen Wassermassen die Menschen zur Verzweiflung. Bei solchen Wetterkatastrophen sind Schäden kaum zu vermeiden. Nicht immer ist die Haftungssituation bei Fahrzeugschäden klar und eindeutig, warnt jetzt der Automobilclub Europa (ACE).

Auto durch Hochwasser abgesoffen

Wird ein Fahrzeug bei Hochwasser beschädigt, ist es für die Regulierung wichtig, ob und wann eine Warnung in der Region erfolgt ist

Auto durch Hochwasser abgesoffen

Wird ein Fahrzeug bei Hochwasser beschädigt, ist es für die Regulierung wichtig, ob und wann eine Warnung in der Region erfolgt ist

Halb Deutschland säuft ab und damit auch zahlreiche Fahrzeuge. Denn Unwetter können beträchtliche Schäden an Pkw und Co. verursachen. Sei es durch herabfallende Äste, blockierte Straßen, Hochwasser oder Hagel. In vielen Fällen, jedoch nicht immer, deckt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden nach einem Herbststurm, Starkregen oder Hagelschauer ab. Denn dabei spielen die individuellen Umstände eine entscheidende Rolle, gibt jetzt der ACE zu bedenken.

Wird beispielsweise rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt, erfolgt laut dem ACE keine Kostenübernahme. Demnach kommt die Teilkaskoversicherung für einen durch Hochwasser beschädigten geparkten Wagen nur dann auf, wenn es eben keine rechtzeitige Warnmeldung für die Region gab.

Bestand durch die rechtzeitig erfolgte Hochwasserwarnung also die Möglichkeit, den Schaden zu verhindern, werde nach ACE-Angaben die Entschädigung entsprechend reduziert oder könne sogar komplett entfallen. Zusätzlich muss der Schaden den ACE-Experten zufolge direkt durch die Überschwemmung verursacht worden sein.

Komme es indes zu einem Motorschaden durch den Betrieb des Fahrzeugs während der Überschwemmung, sei der Fahrer wiederum selbst für den Schaden verantwortlich. Denn es werde davon ausgegangen, dass der Defekt nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch den Fahrzeugführer verursacht worden sei. Die einzige Ausnahme bestehe laut dem ACE, wenn die Überschwemmung so plötzlich eintrete, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden könne.

Etwas klarer und eindeutiger werden Sturmschäden behandelt. Hier gelte zwar die Einzelfallentscheidung, jedoch übernimmt die Teilkaskoversicherung dem ACE zufolge in der Regel die Kosten, wenn es durch einen Sturm zum Schaden am Fahrzeug gekommen ist. Dies sei der Fall, wenn z. B. ein Ast herunterfalle oder ein Baum entwurzelt werde und das Auto treffe.

Gleichwohl, warnen die ACE-Experten, sei es jedoch unerlässlich, die spezifischen Versicherungsbedingungen zu beachten. Denn manchmal werde der Schaden erst ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit - normalerweise ab Windstärke acht - abgedeckt. Tipp: Der Deutsche Wetterdienst bietet auch nachträglich Informationen über Windgeschwindigkeiten an.

Auch bei Hagelschäden deckt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten in der Regel ab. Allerdings ist es laut dem ACE sehr wichtig, dass der Schaden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werde. Dabei sei darauf zu achten, dass die Angaben zum Standort des Fahrzeugs und des Unwetterzeitpunkts so exakt wie möglich ausfielen. Diese im Nachhinein zu korrigieren, sei schwer. Denn in einigen Fällen werde im Anschluss ein Gutachten erstellt, um die Höhe des Schadens zu bestimmen. Zudem könne je nach Versicherungspolice eine Selbstbeteiligung anfallen.

Quelle: ACE, Foto: AdobeStock

 

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