Auto & Kosten

Kfz-Versicherung: Jetzt schnell wechseln, viele Tarife verteuern sich deutlich

Unliebsame Post. Zurzeit kündigen die Assekuranzen generell per Brief wieder einmal eine sogenannte Preisanpassung an. Im Klartext: es kostet mehr. Demnach werden viele Tarife 2024 spürbar teurer. Zeit für Autofahrer, zu vergleichen und gegebenenfalls rasch einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vertrag, Autoschlüssel, Kfz-Versicherung

Für die meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November Kündigungsstichtag. Wenn der Beitrag erhöht wird, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Bekanntgabe

Vertrag, Autoschlüssel, Kfz-Versicherung

Für die meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November Kündigungsstichtag. Wenn der Beitrag erhöht wird, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Bekanntgabe

Traditionell ist der November der heißestes Monat, wenn es um die Kfz-Versicherung geht. Denn: Die große Mehrheit der Autofahrer versichert den Wagen für den Zeitraum eines Kalenderjahres – also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Deshalb muss in diesen Fällen die Kündigung bis zum 30. November des betreffenden Jahres erfolgen.

Steigt der Beitrag der Police allerdings, gilt darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür ist abhängig von dem Tag, an dem die Benachrichtigung in dem betreffenden Haushalt eingegangen ist. Von da an haben Fahrzeughalter vier Wochen Zeit, ihre alte Police wegen Preiserhöhung zu kündigen.

Das Schreiben der Versicherung sollte deshalb gewissenhaft und genau studiert werden. Oft verstecken Versicherungen ihre Preiserhöhung, manchmal sogar verklausuliert, ganz am Ende des Schreibens oder „vergessen“ die notwendigen Infos gar. So freut sich mancher Fahrzeughalter zwar über einen auf den ersten Blick niedrigeren Beitrag, ohne die saftige Anpassung erkennen zu können. Der Grund: Ist er schadensfrei durchs Jahr gekommen, sinken die Schadensfreiheitsklassen (SF) automatisch. Sprich, der Beitrag wirkt günstiger, obwohl er gestiegen ist.

Wer also seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte spätestens jetzt mit dem Preisleistungsvergleich beginnen. Das Sparpotenzial ist im November besonders hoch, doch vermeintliche Versicherungsschnäppchen sollten immer hinterfragt werden, rät der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Um einen möglichst breiten Überblick über Kfz-Versicherungsangebote zu erhalten, empfiehlt es sich, mehrere Vergleichsportale zu prüfen und auch die Offerten direkt auf den Webseiten der Versicherer nicht außer Acht zu lassen. Der Preis sollte allerdings nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein: Die Leistungen müssen zu den individuellen Bedürfnissen passen. Oft werben Versicherungen mit Nachlässen, die sich am persönlichen Verhalten orientieren – der ACE rät, diese nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Bedingungen zur Erfüllung auch dauerhaft gewährleistet werden können.

Bei auf den ersten Blick besonders attraktiven „Versicherungsschnäppchen“ ist besondere Vorsicht angebracht. Denn nicht selten gibt es einen Haken. Online-Bewertungen der Versicherer oder Beiträge in Internetforen können hilfreich sein, um diesen zu identifizieren. An einem guten Kundenservice sollte beispielsweise nicht gespart werden, denn im Ernstfall sind Erreichbarkeit und zuverlässige Hilfe wichtig.

Nicht immer sei laut dem ACE ein Anbieterwechsel notwendig, um zu sparen. Es könne sich finanziell bereits lohnen, das eigene Fahrverhalten des letzten Jahres mit dem aktuellen Versicherungstarif abzugleichen. Wer erheblich weniger Kilometer im Jahr gefahren ist als bisher angegeben, kann die versicherte Kilometerzahl jetzt heruntersetzen und zahlt weniger. Wer öfter die Umwelt schont und auf Rad, Bus und Bahn oder einen E-Scooter umsteigt, spart somit auch am Versicherungsbeitrag.

Auch die Beschränkung des Fahrerkreises auf zwei Personen kann eine deutliche Ersparnis bringen, vor allem wenn zuvor noch Kinder – womöglich Fahranfänger oder Fahranfängerinnen – eingeschlossen waren. Bei älteren Fahrzeugen kann der Wechsel von einer Vollkasko auf eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll sein. Weiteres Sparpotenzial bietet die Werkstattbindung: Der Versicherer legt dann die Werkstätten fest, die im Fall einer nötigen Reparatur aufgesucht werden dürfen. Immer gilt: Erst die AGB genau durchlesen, dann entscheiden.

Quelle: ACE, Foto: Fotolia

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