Service & Sicherheit

Weihnachtsmarkt und Glühwein: don’t drink and drive!

Alle Jahre wieder Adventsspektakel. Besonders nach Feierabend und an Wochenenden ist der Andrang beträchtlich. Zudem erwartet der Handel vor dem 3. Advent den größten vorweihnachtlichen Einkaufstrubel. Da darf der Besuch auf einem der unzähligen Weihnachtsmärkte eigentlich nicht fehlen. Für Autofahrer heißt es dann jedoch: Vorsicht Alkohol! Und es gilt: Ob Glühwein mit oder ohne Schuss – don´t drink and drive!

Weihnachtsmarktstand mit viel Glühwein

Ein Anlass zu feiern, findet sich gerade in der Weihnachtszeit immer – aber bitte ohne Auto

Weihnachtsmarktstand mit viel Glühwein

Ein Anlass zu feiern, findet sich gerade in der Weihnachtszeit immer – aber bitte ohne Auto

Anlässe, um im Kreis von Freunden und Kollegen einen Glühwein zu trinken, bietet die Vorweihnachtszeit genug. Viele Firmen laden ihre Mitarbeiter in der Adventszeit sogar zu einer Weihnachtsfeier auf den Adventsmarkt ein. Jetzt warnt der TÜV-Süd wieder eindringlich: „Wer auf dem Weihnachtsmarkt oder bei einer Betriebsfeier Alkohol trinkt, sollte gegebenenfalls das Auto stehenlassen oder gar nicht erst damit kommen.“

Gerade die vermeintlich wärmenden Heißgetränke wie Glühwein sind tückisch. Der warme Alkohol erweitert die Blutgefäße, regt dadurch den Kreislauf an und wird vom Körper schneller aufgenommen als andere alkoholische Getränke. Und die TÜV-Süd-Experten weiter: „Dies bedeutet, es wird einem schnell warm, aber diese Wärme hält nicht lange an. Dafür steigt der Alkohol umso schneller in den Kopf.“ Gerade in solchen Situationen sei verantwortungsbewusstes Handeln gefragt, denn viele würden die Wirkung des warmen Alkohols unterschätzen, gerade wenn sie sich an der frischen Luft auf einem Markt oder bei einem Outdoor-Grillen befänden.

Dagegen werde die eigene Fahrtüchtigkeit schnell überschätzt. Noch viel krasser: Bei einer Alkoholfahrt gefährdet der Fahrer sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer im höchsten Maße. Deshalb sollten Weihnachtsmarktbesucher lieber öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nehmen. Das gilt ganz besonders für Fahranfänger. Denn: Für Fahrzeugführer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze.

Für alle anderen liegt die Grenze, beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bei 0,3 Promille. Darüber hinaus drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Ab 0,5 Promille kann der Führerschein für ein bis drei Monate eingezogen werden. Im Übrigen gelten diese Promillegrenzen auch für Motorrad- und E-Scooter-Fahrer.

Wer seinen Führerschein wegen zu viel Alkohol im Blut ganz abgeben muss, der bekommt ihn erst nach der erfolgreichen Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wieder.  Besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verschärft auf Alkoholsünder und appelliert eindringlich an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer.

Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock

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